Verordnung einer Krankenbeförderung

Muster 4: Der Transportschein Feld für Feld erklärt

Muster 4 ist das bundeseinheitliche Formular, auf dem Praxen eine Krankenfahrt, einen Krankentransport oder eine Rettungsfahrt verordnen. Die medizinischen Angaben füllt die Praxis aus. Du prüfst vor der Fahrt, ob alles drinsteht, was Unternehmen und Kasse brauchen, sonst bleibt der Schein wirkungslos.

Muster-4-Prüfer

Welche Kästchen müssen angekreuzt sein?

Wähle Behandlung, Fahrzeug und Ausstattung. Du siehst die Felder, die auf deinem Schein ausgefüllt sein müssen, ob die Kasse vorher zustimmen muss und wem du den Schein gibst.

Vor der Fahrt

Welche Kästchen müssen angekreuzt sein, und wer bekommt den Schein?

Wähle Behandlung und Fahrzeug. Der Prüfer zeigt die Felder, die auf deinem Muster 4 ausgefüllt sein müssen, und ob die Kasse vorher zustimmen muss.

GenehmigungKeine Genehmigung nötig

Du gibst den Schein direkt dem Taxi-, Mietwagen- oder Krankentransportunternehmen. Die Kasse sieht ihn erst mit der Abrechnung. Je Fahrt zahlst du die Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (ab 2027: 7,50 bis 15 Euro), außer du bist befreit.

Diese Felder müssen ausgefüllt sein
  • Feld 4 a) voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung
  • Feld 11: Taxi/Mietwagen
  • Feld 3: Hinfahrt, Rückfahrt oder beides
  • Feld 10: Behandlungstag oder Behandlungsfrequenz und Behandlungsstätte
  • Unterschrift, Stempel und Datum der Praxis
Regeln: Krankentransport-Richtlinie des G-BA §§ 2, 5 bis 9 (Fassung 2025), § 60 Abs. 1 und § 13 Abs. 3a SGB V, Vordruckerläuterungen zu Muster 4. Die Praxis entscheidet über Grund und Fahrzeug, die Kasse über die Genehmigung. Stand 5. September 2026.

Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Auskunft deiner Krankenkasse und keine rechtliche Beratung.

Feld für Feld

Die Vorderseite von Muster 4

Die Nummern folgen den Vordruckerläuterungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Oben stehen deine Versichertendaten von der Karte, darunter die 17 Felder.

FeldWas dort stehtWas es bedeutetWorauf du achtest
1Zuzahlungspflicht / zuzahlungsfreiDie Praxis kreuzt an, ob du zuzahlst. Standard ist Zuzahlungspflicht.„Zuzahlungsfrei“ nur bei Unfallversicherung, Versorgungsleiden oder mit Befreiungsbescheinigung. Hast du eine, zeig sie in der Praxis.
2Unfall, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, VersorgungsleidenKennzeichnung, wenn ein anderer Träger zahlt.Bei Arbeits- oder Schulunfall steht die Unfallversicherung im Kostenträgerfeld, nicht die Kasse.
3Hinfahrt, RückfahrtDie Praxis prüft beide Wege getrennt.Fehlt ein Kreuz, wird nur der angekreuzte Weg übernommen. Wartezeit des Fahrzeugs gehört in Feld 17.
4a) voll-/teilstationär, vor-/nachstationärGenehmigungsfrei, auch im Krankentransportwagen.Bei vorstationärer Behandlung soll der Beginn der stationären Behandlung in Feld 17 stehen.
5b) ambulante Behandlung bei aG, Bl, H, Pflegegrad 3 mit Mobilitätsbeeinträchtigung, 4 oder 5Nur Taxi oder Mietwagen; die Fahrt gilt als genehmigt.Nachweis bei der Verordnung vorlegen. Für einen Krankentransportwagen nimmt die Praxis stattdessen Feld 9.
6c) anderer Grund (Freitext)Hospiz, Kurzzeitpflege, ambulante Operation statt Klinikaufenthalt, Verlegung, Rettungsfahrt.Der Anlass muss in der Zeile stehen. Bei ambulanter Operation gehören OP-Tag und Begründung in Feld 17.
7d) hochfrequente Behandlung: Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie; vergleichbarer AusnahmefallGenehmigungspflichtig.Frequenz in Feld 10, Vergleichbarkeit in Feld 17 mit Diagnose.
8e) vergleichbare Mobilitätsbeeinträchtigung, Behandlung mindestens sechs MonateGenehmigungspflichtig, Begründung nötig.Die Kasse kann den Medizinischen Dienst einschalten. Begründung in Feld 17.
9f) anderer Grund für Fahrt mit KTW: Lagern, Tragen, Heben, InfektionFür jeden Krankentransportwagen zur ambulanten Behandlung, auch bei Merkzeichen oder Pflegegrad.Genehmigungspflichtig. Warum Betreuung nötig ist, steht in Feld 12.
10Behandlungstag oder -frequenz, nächst erreichbare geeignete BehandlungsstätteDatum oder Rhythmus und Name der Praxis oder Klinik.Die Kasse zahlt bis zur nächst erreichbaren geeigneten Stelle; fährst du weiter, trägst du die Mehrkosten. Fehlt der Tag, gehört eine Begründung in Feld 17.
11Taxi / MietwagenFahrt ohne medizinische Betreuung, auch im Rollstuhlfahrzeug.Nur wenn Bus, Bahn oder eigenes Auto aus medizinischen Gründen nicht gehen.
12KTW, weil Betreuung oder Einrichtung nötig ist wegen …Fachliche Betreuung oder Einrichtung des Krankentransportwagens.Nicht die Diagnose zählt, sondern die Funktionsstörung, etwa Blutungsgefahr. Ohne Begründung lehnt die Kasse ab.
13Rollstuhl, Tragestuhl, liegendAusstattung, die das Fahrzeug braucht.Rollstuhl: du bleibst im eigenen Rollstuhl. Tragestuhl: nicht gehfähig, zwei Personen tragen. Liegend: nur mit Trage.
14RTWRettungswagen für Notfallpatienten.Im Notfall darf die Verordnung nachträglich kommen.
15NAW / NEFNotarztwagen oder Notarzteinsatzfahrzeug.Ebenfalls nachträglich möglich.
16andereZum Beispiel Rettungshubschrauber.Selten; nur wenn ein Fahrzeug am Boden nicht schnell genug ist.
17Begründung / SonstigesFreitext: Wartezeit, Begleitperson, keine Stufen möglich, Rollator, Gewicht, weitere Termine, Verlegung, Fahrt ohne Genehmigungsmöglichkeit mit Uhrzeit.Hier steht alles, was Unternehmen und Kasse wissen müssen. Prüf, ob deine Besonderheiten drinstehen.

Rückseite: Dort tragen das Fahrunternehmen und du den Nachweis der Fahrt ein. Ohne diesen Nachweis rechnet das Unternehmen nicht mit der Kasse ab.

Wer bekommt den Schein?

Direkt zum Unternehmen oder erst zur Kasse

Das hängt nur vom Grund der Beförderung und vom Fahrzeug ab. Die Praxis händigt dir den Schein aus, den Rest entscheidet die Krankentransport-Richtlinie.

Genehmigungsfrei

Direkt zum Fahrunternehmen

Fahrten zur stationären, vor- oder nachstationären Behandlung, zur ambulanten Operation statt Klinikaufenthalt und ins Hospiz brauchen keine Genehmigung, mit Taxi, Mietwagen und auch im Krankentransportwagen (§§ 6 Abs. 3, 7 Abs. 2 und 6 KT-RL). Du gibst den Schein dem Unternehmen, es rechnet mit der Kasse ab.

Gilt als genehmigt

Merkzeichen und Pflegegrad

Taxi oder Mietwagen zur ambulanten Behandlung bei Merkzeichen aG, Bl oder H, Pflegegrad 4 oder 5 und Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung: Die Genehmigung gilt als erteilt (§ 60 Abs. 1 SGB V, § 8 Abs. 3 KT-RL). Nachweis bei der Verordnung vorlegen, Schein direkt zum Unternehmen. Für einen Krankentransportwagen gilt das nicht.

Genehmigungspflichtig

Erst zur Kasse, dann fahren

Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie, vergleichbare Ausnahmefälle und jeder Krankentransportwagen zur ambulanten Behandlung: Schick den Schein früh an die Kasse (§ 9 KT-RL). Sie legt Dauer und Umfang fest und muss in drei Wochen entscheiden, mit Gutachten in fünf (§ 13 Abs. 3a SGB V). Fahr erst mit der Bestätigung.

Häufige Fehler

Was den Schein wirkungslos macht

Nur ein Weg angekreuzt: Fehlt das Kreuz bei Rückfahrt, zahlt die Kasse nur die Hinfahrt. Kein Behandlungstag, keine Behandlungsstätte: Das Unternehmen kann die Fahrt nicht zuordnen. Fahrzeug passt nicht: Verordnet ist ein Taxi, gefahren wird ein Krankentransportwagen, oder umgekehrt. Begründung leer: Bei Krankentransportwagen, vergleichbaren Ausnahmefällen und Sonderwünschen wie Wartezeit oder Begleitperson braucht es Feld 12 oder 17. Serie ohne Zeitraum: Bei Dialyse- und Therapiefahrten gehören Frequenz und Zeitraum auf den Schein. Fehlen sie, kann die Kasse nachfragen oder nur einzelne Fahrten genehmigen. Nachträgliche Änderung ohne Stempel: Jede Ergänzung braucht Unterschrift, Stempel und Datum. Falscher Anlass: Fahrten zur Reha, zur Pflegeeinrichtung als Pflegeleistung, zum Termine machen oder Befunde holen sind nicht verordnungsfähig.

Das Formular

Wer Muster 4 ausstellt und warum es keinen Download gibt

Muster 4 ist Teil der Vordruckvereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Krankenkassen: ein Vordruck im Format DIN A5 mit blauem Flächendruck (Stand des Musters 7/2020) oder als Muster 4/E mit Barcode aus dem Praxisdrucker (Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung, Stand Januar 2026). Deshalb kannst du das Formular nicht selbst herunterladen und ausfüllen: Es gilt nur mit Unterschrift und Stempel einer berechtigten Praxis.

Ausstellen dürfen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, bei tagesstationärer Behandlung und im Entlassmanagement auch das Krankenhaus. Die Praxis muss dich dafür untersucht haben oder kennen; bei bekannten Patienten geht das auch in der Videosprechstunde. Für die Reha gibt es kein Muster 4, dort klärst du die Fahrt mit dem Träger.

Musterschreiben

Zwei Texte zum Kopieren

Platzhalter stehen in eckigen Klammern. Der erste Text geht an die Praxis, der zweite mit dem Schein an die Kasse.

Bitte an die Praxis: Verordnung ergänzen

An die Praxis, wenn Felder fehlen oder nicht zu deiner Fahrt passen. Änderungen brauchen Unterschrift, Stempel und Datum.

[Vorname Nachname]
[Anschrift, Telefon]
[Geburtsdatum, Krankenkasse]

[Praxis]
[Anschrift]

[Ort], [Datum]

Bitte um Ergänzung der Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) vom [Datum]

Sehr geehrte/r [Anrede Name],

vielen Dank für die Verordnung vom [Datum]. Beim Prüfen ist mir aufgefallen, dass folgende Angaben fehlen oder nicht zu meiner Fahrt passen:

[ ] Hinfahrt und/oder Rückfahrt (Feld 3)
[ ] Behandlungstag bzw. Behandlungsfrequenz und Behandlungsstätte (Feld 10)
[ ] Art der Beförderung: [Taxi/Mietwagen / Krankentransportwagen] mit [Rollstuhl / Tragestuhl / liegend] (Felder 11 bis 13)
[ ] Begründung unter „Sonstiges“ (Feld 17): [z. B. Wartezeit, Begleitperson, keine Stufen möglich]
[ ] Grund der Beförderung: [z. B. Merkzeichen aG liegt vor, Nachweis anbei]

Das Fahrunternehmen bzw. meine Krankenkasse nimmt die Verordnung ohne diese Angaben nicht an. Ich bitte Sie, die Verordnung zu ergänzen und die Änderung mit Unterschrift, Stempel und Datum zu bestätigen. Gern hole ich den Schein ab oder erhalte ihn [per Post / über die Praxis-App].

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Antrag auf Genehmigung mit Muster 4

An die Krankenkasse bei genehmigungspflichtigen Fahrten, zum Beispiel Dialyse oder Krankentransportwagen zur ambulanten Behandlung.

[Vorname Nachname]
[Anschrift]
Versichertennummer: [Nummer]

[Krankenkasse]
[Anschrift]

[Ort], [Datum]

Antrag auf Genehmigung einer Krankenbeförderung (Verordnung Muster 4 vom [Datum])

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die Verordnung einer Krankenbeförderung vom [Datum] für [Fahrten zur Dialyse / Strahlentherapie / Chemotherapie / ambulanten Behandlung wegen …] in [Behandlungsstätte]. Vorgesehen sind [Anzahl] Fahrten je Woche vom [Datum] bis [Datum] mit [Taxi/Mietwagen / Krankentransportwagen], [Hin- und Rückfahrt].

Ich bitte um Genehmigung vor der ersten Fahrt am [Datum] und um eine Bestätigung, die ich dem Fahrunternehmen vorlegen kann. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob Sie ein bestimmtes Vertragsunternehmen vorsehen.

[Falls zutreffend:] Ich bin von Zuzahlungen befreit, die Bescheinigung liegt bei.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Anlagen: Verordnung Muster 4, [Schwerbehindertenausweis / Pflegegrad-Bescheid / Befreiungsbescheinigung]
Häufige Fragen

Fragen zu Muster 4

01Wo bekomme ich das Formular Muster 4? Kann ich es herunterladen?

Nur von einer Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis, in bestimmten Fällen vom Krankenhaus. Einen Download für Patienten gibt es nicht: Muster 4 ist ein bundeseinheitlicher Vordruck, den die Praxis vorrätig hat oder mit Barcode aus ihrer Software druckt. Ein selbst gedrucktes Formular nimmt keine Kasse an.

02Wer darf Muster 4 ausstellen?

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten (§ 1 Krankentransport-Richtlinie). Krankenhäuser dürfen es bei tagesstationärer Behandlung und im Entlassmanagement ausstellen (§§ 8a und 8b). Für die Reha stellt niemand Muster 4 aus, dort klärst du die Fahrt direkt mit dem Träger.

03Ist Muster 4 dasselbe wie Transportschein oder Taxischein?

Ja. „Transportschein“ und „Taxischein“ sind Alltagswörter für die Verordnung einer Krankenbeförderung auf Muster 4. Es gibt kein eigenes Taxi-Formular.

04Was bedeutet „Zuzahlungspflicht“ oben auf dem Schein?

Dass du je Fahrt 10 Prozent der Kosten zuzahlst, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (ab 2027: 7,50 bis 15 Euro), nie mehr als die Fahrt kostet (§ 61 SGB V). „Zuzahlungsfrei“ kreuzt die Praxis nur an, wenn die Unfallversicherung zahlt, ein Versorgungsleiden vorliegt oder du eine Befreiungsbescheinigung vorlegst.

05Muss die Rückseite ausgefüllt werden?

Ja, von dem Unternehmen und von dir. Dort steht der Nachweis der Fahrt: Datum, Strecke, Unterschrift. Ohne diese Angaben rechnet das Unternehmen nicht mit der Kasse ab.

06Wie lange gilt Muster 4?

Auf dem Schein steht kein Verfallsdatum. Er gilt für die eingetragene Behandlung, also den Behandlungstag oder den Zeitraum in Feld 10 oder 17. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten legt die Kasse Dauer und Umfang fest (§ 9 Krankentransport-Richtlinie). Mehr dazu auf der Seite zur Gültigkeit.

07Kann die Praxis die Verordnung per Video oder Telefon ausstellen?

Per Videosprechstunde ja, wenn die Praxis dich und deine Mobilitätseinschränkung persönlich kennt und die Erkrankung das zulässt (§ 2 Abs. 5 Krankentransport-Richtlinie). Nach einem Telefonat nur ausnahmsweise, wenn die Praxis deinen Zustand schon persönlich oder per Video erhoben hat. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

08Gilt Muster 4 für die Fahrt zur Reha?

Nein. Für Fahrten zur ambulanten oder stationären Reha stellt die Praxis keine Verordnung aus, sondern verweist dich an deine Krankenkasse oder Rentenversicherung (§ 2 Abs. 4 Krankentransport-Richtlinie). Wie das geht, zeigt die Seite Reha-Fahrtkosten beantragen.

09Was, wenn ich nur die Rückfahrt brauche?

Die Praxis prüft Hin- und Rückweg getrennt (§ 3 Abs. 2 Krankentransport-Richtlinie) und kreuzt in Feld 3 nur den nötigen Weg an. Soll das Fahrzeug am Ziel warten, gehört die Wartezeit in Feld 17.

10Gibt es Muster 4 schon digital?

Die Krankentransport-Richtlinie gilt auch für elektronische Verordnungen, und ein bundesweites elektronisches Verfahren ist in Vorbereitung. Im Alltag bekommst du Stand September 2026 in der Regel das Papierformular, oft als Muster 4/E mit Barcode aus dem Praxisdrucker. Frag deine Praxis, ob sie die Verordnung direkt an die Kasse übermittelt.

Das hilft dir auch weiter

Voraussetzungen, Gültigkeit, Hin- und Rückfahrt

Diese Seiten erklären die Regeln rund um den Transportschein Schritt für Schritt.

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