Vor der Fahrt prüfen

Wie lange ist ein Transportschein gültig?

Entscheidend ist, für welche Behandlung und welchen Fahrtumfang die Verordnung ausgestellt wurde. Prüfe den eingetragenen Termin oder Zeitraum, die Zahl der Fahrten und eine mögliche Genehmigung der Krankenkasse.

Keine pauschale Frist

Die konkrete Verordnung ist entscheidend

Ein einzelner Termin, eine Hin- und Rückfahrt und eine länger laufende Behandlungsserie haben unterschiedliche Angaben. Deshalb solltest du nicht allein auf das Ausstellungsdatum schauen.

Einzelfahrt

Passt sie zum Termin?

Behandlungsdatum, Ziel und benötigte Beförderung müssen zusammenpassen.

Fahrtserie

Ist der Zeitraum erfasst?

Prüfe Beginn, Ende und Anzahl der vorgesehenen Fahrten.

Änderung

Hat sich etwas geändert?

Ein anderes Ziel oder Beförderungsmittel kann eine erneute Klärung nötig machen.

Im Zweifel

Vor der Beauftragung nachfragen

Die verordnende Stelle erklärt den medizinischen Umfang. Die Krankenkasse bestätigt eine erforderliche Genehmigung. Der Fahrdienst kann keine fehlende Verordnung oder Kostenübernahme ersetzen.

Häufige Fragen

Fragen zur Gültigkeit

01Wie lange ist ein Transportschein gültig?

Maßgeblich ist, für welche Behandlung und welchen Fahrtumfang die Verordnung ausgestellt wurde. Prüfe den eingetragenen Termin oder Zeitraum, die Zahl der Fahrten und eine mögliche Genehmigung der Krankenkasse.

02Kann ich eine alte Verordnung für einen neuen Termin nutzen?

Nicht ohne Prüfung. Die Verordnung muss zur konkreten Behandlung und zum genehmigten Umfang passen. Frag Praxis und Krankenkasse, bevor du die Fahrt beauftragst.

03Was gilt bei regelmäßigen Fahrten?

Bei Serienfahrten sollten Behandlungszeitraum und Fahrtumfang eindeutig feststehen. Änderungen können eine neue Verordnung oder Genehmigung erforderlich machen.

04Was passiert, wenn sich der Termin verschiebt?

Kläre mit der verordnenden Stelle, der Krankenkasse und dem Anbieter, ob die vorhandenen Unterlagen weiterhin passen.

Offizielle Grundlage

Angaben auf der Verordnung

Quellenstand: 30. Juli 2026.