Anfahrt und Fahrkilometer
Start, Ziel, Entfernung und mögliche Leerfahrten können in die Kalkulation einfließen.
Den Preis für deine konkrete Fahrt nennt dir das Unternehmen. Er hängt von der benötigten Leistung und den Fahrtangaben ab. Eine mögliche Kostenübernahme wird getrennt geprüft.
Hake ab, welche Angaben und Fragen du für ein schriftliches Angebot schon vorbereitet hast.
Die Checkliste berechnet keinen Preis. Den verbindlichen Betrag nennt dir der Anbieter.
Diese Punkte solltest du noch klären.
Start, Ziel, Entfernung und mögliche Leerfahrten können in die Kalkulation einfließen.
Ein Krankentransportwagen hat andere Anforderungen als ein Taxi oder Mietwagen.
Medizinisch-fachliche Betreuung, Lagerung, Tragestuhl oder Treppen können den Aufwand verändern.
Wartezeit und Änderungen am vereinbarten Termin können den Preis beeinflussen. Lass dir mögliche Zusatzkosten vorab nennen.
Regionale Tarife oder Vereinbarungen können nur für bestimmte Anbieter oder Kostenträger gelten. Auch ein Kilometerwert allein bildet die konkrete Fahrt nicht zuverlässig ab.
Eine Krankenbeförderung kann bei medizinischer Notwendigkeit verordnet werden. Bei bestimmten ambulanten Fahrten ist zusätzlich eine vorherige Genehmigung nötig. Erst der Kostenträger kann verbindlich bestätigen, ob er die konkrete Fahrt übernimmt.
Ob ein Unternehmen die Fahrt als Selbstzahlerleistung anbietet und zu welchem Preis, klärst du direkt mit dem Unternehmen. Das heißt nicht, dass jede Fahrt oder Beförderungsart angeboten wird.
Einen verlässlichen Preis können wir ohne Region, Unternehmen und konkrete Fahrtangaben nicht nennen. Lass dir vor der Beauftragung ein schriftliches Angebot für die gesamte Fahrt geben.
Eine allgemeingültige Preisliste können wir nicht zugrunde legen. Veröffentlichte Tarife oder Vereinbarungen können regional und nur für bestimmte Unternehmen oder Kostenträger gelten.
Kilometer können ein Preisfaktor sein. Wie ein Anbieter die Fahrt berechnet, hängt aber von Region, Vertrag, Fahrzeug, Personal und weiteren Leistungen ab. Lass dir ein schriftliches Angebot geben.
Ob ein Unternehmen die Fahrt als Selbstzahlerleistung anbietet und zu welchem Preis, klärst du direkt mit dem Unternehmen. Lass dir vor der Beauftragung ein schriftliches Angebot geben.
Bei einer von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Fahrt beträgt die Zuzahlung grundsätzlich 10 Prozent der Kosten je Fahrt, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro – jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Ausnahmen und Befreiungen müssen individuell geprüft werden.
Dafür gibt es keinen einheitlichen Gesamtpreis. Lass dir ein Angebot geben, das beide Wege, mögliche Wartezeit und die benötigte Leistung ausdrücklich umfasst. Ob ein Kostenträger beide Fahrten übernimmt, muss er vorab bestätigen.
Erst der zuständige Kostenträger kann verbindlich bestätigen, ob er die konkrete Fahrt übernimmt. Ohne diese Bestätigung klärst du mit dem Unternehmen, ob eine Selbstzahlerleistung möglich ist und welche Kosten entstehen.
Quellenstand: 30. Juli 2026. Eine verbindliche Kosten- oder Anspruchsprüfung findet hier nicht statt.