Mit der behandelnden Stelle sprechen
Dort wird geprüft, ob die Fahrt medizinisch notwendig ist und welches Beförderungsmittel gebraucht wird.
Ein Transportschein ist meist die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung. Er beschreibt, warum die Fahrt medizinisch nötig ist und welche Beförderung gebraucht wird.
Umgangssprachlich heißen auch Krankenbeförderungsschein oder Krankentransportschein häufig einfach Transportschein. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird dafür das Muster 4 verwendet.
Darauf wird unter anderem festgehalten, ob eine Hin- oder Rückfahrt gebraucht wird, wohin die Fahrt führt und welches Beförderungsmittel medizinisch notwendig ist.
Der Transportschein legt nicht selbst fest, welcher Fahrdienst verfügbar ist. Der angefragte Fahrdienst muss die Fahrt und die benötigte Unterstützung übernehmen können.
Kläre offene Fragen möglichst vor dem Termin mit der behandelnden Stelle oder deiner Krankenkasse.
Dort wird geprüft, ob die Fahrt medizinisch notwendig ist und welches Beförderungsmittel gebraucht wird.
Achte darauf, dass Anlass, Termin oder Zeitraum, Hin- und Rückfahrt sowie die benötigte Beförderung richtig angegeben sind.
Ob die Krankenkasse vor der Fahrt zustimmen muss, hängt von der Behandlung und der persönlichen Situation ab.
Teile dem Fahrdienst mit, was auf der Verordnung steht und welche Hilfe beim Ein- oder Aussteigen gebraucht wird.
Bei einem Fehler oder einer fehlenden Angabe wendest du dich an die Stelle, die die Verordnung ausgestellt hat.
Ist eine Hinfahrt, Rückfahrt oder beides eingetragen?
Stimmen Behandlungstag, Zeitraum und Häufigkeit?
Ist die passende Behandlungsstätte genannt?
Stehen Fahrzeug, Rollstuhl, Tragestuhl oder Liegen richtig auf der Verordnung?
Ist geklärt, ob die Krankenkasse vorab zustimmen muss?
Kann der Fahrdienst die benötigte Hilfe tatsächlich leisten?
Wähle die Frage, die gerade für deine Fahrt wichtig ist.
Bei einer Krankenfahrt steht die Fahrt im Vordergrund. Ein Krankentransport kann nötig sein, wenn unterwegs medizinische Betreuung oder besondere medizinische Ausstattung gebraucht wird. Das entscheidet die behandelnde Stelle.
Nicht automatisch. Ob eine direkte Abrechnung möglich ist, hängt von der Fahrt, dem eingesetzten Fahrzeug und den Vereinbarungen des Fahrdienstes mit dem Kostenträger ab.
Eine direkte Abrechnung ist nur möglich, wenn das Unternehmen die Voraussetzungen und vertraglichen Vorgaben der Krankenkasse erfüllt.
Kläre, ob der Fahrdienst die benötigte Hilfe anbietet und diese im konkreten Fall abrechnen darf.
Für einen Krankentransportwagen gelten eigene landesrechtliche Vorgaben. Auch eine vorherige Genehmigung kann nötig sein.
Hier gibt es keine einheitliche bundesweite Kassenzulassung. Entscheidend sind Fahrtzweck, Region und der zuständige Kostenträger.
Frag vor der Fahrt, ob der Fahrdienst mit deiner Krankenkasse oder dem zuständigen Kostenträger abrechnen kann. Lass dir auch sagen, ob du selbst eine Rechnung erhältst.
Fahrdienst findenWir gehen deine Fahrt Schritt für Schritt durch. Eine Kostenübernahme oder Verfügbarkeit können wir nicht garantieren.
Mit „Transportschein“ ist meist die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung gemeint. Dafür wird in der gesetzlichen Krankenversicherung das Muster 4 verwendet.
Ärztinnen, Ärzte sowie bestimmte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können eine Krankenbeförderung verordnen, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nein. Eine Verordnung ist nicht automatisch eine Zusage zur Kostenübernahme. Je nach Fahrt kann zusätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nötig sein.
Auf dem Muster 4 können Hin- und Rückfahrt angegeben werden. Prüfe vor der Fahrt, ob der benötigte Fahrtumfang tatsächlich verordnet wurde.
Nicht zwingend. Bei wiederkehrenden Behandlungen kann eine Verordnung einen Zeitraum und eine Häufigkeit enthalten. Entscheidend sind die Angaben auf der Verordnung.
Ob ein Unternehmen eine Fahrt ohne Verordnung als Selbstzahlerleistung anbietet, klärst du direkt mit dem Unternehmen. Vorher muss feststehen, welche Beförderung medizinisch geeignet ist.
Die Seite stützt sich auf die aktuelle Krankentransport-Richtlinie, die Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und § 60 SGB V. Im Zweifel gelten die Auskunft deiner Krankenkasse und die medizinische Beurteilung der behandelnden Stelle.
Quellenstand: 30. Juli 2026
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