Pflegegrad und Mobilität

Transportschein bei Pflegegrad: Was gilt?

Ein Pflegegrad allein beantwortet die Frage nicht vollständig. Entscheidend sind der konkrete Pflegegrad, eine mögliche dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung, die medizinische Notwendigkeit und das benötigte Beförderungsmittel.

Die Unterschiede

Pflegegrad 2, 3, 4 und 5

Pflegegrad 2

Keine automatische Regelung

Eine vergleichbare dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung kann im Einzelfall geprüft werden; dafür ist eine Genehmigung erforderlich.

Pflegegrad 3

Mobilität zusätzlich entscheidend

Die dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung muss bei der genannten ambulanten Regelung vorliegen.

Pflegegrad 4 oder 5

Ausdrücklich berücksichtigt

Eine medizinisch notwendige Krankenfahrt kann verordnet werden; die konkrete Fahrt bleibt zu prüfen.

Merkzeichen

aG, Bl oder H

Auch diese Merkzeichen können bei ambulanten Krankenfahrten eine wichtige Rolle spielen.

Welche Fahrt?

Das Beförderungsmittel richtet sich nach dem Bedarf

Taxi oder Mietwagen können für eine Krankenfahrt passen. Wird medizinisch-fachliche Betreuung oder besondere Lagerung benötigt, kann ein Krankentransportwagen erforderlich sein.

Häufige Fragen

Fragen zu Pflegegrad und Transportschein

01Bekomme ich mit Pflegegrad 2 einen Transportschein?

Pflegegrad 2 allein gehört nicht zu den ausdrücklich genannten Voraussetzungen für ambulante Krankenfahrten ohne vorherige Genehmigung. Bei einer vergleichbaren dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung kann eine Verordnung im Einzelfall geprüft werden; dann ist eine Genehmigung erforderlich.

02Was gilt bei Pflegegrad 3?

Bei Pflegegrad 3 ist für die genannte Regelung zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung erforderlich. Die verordnende Stelle beurteilt die medizinischen Voraussetzungen.

03Was gilt bei Pflegegrad 4 oder 5?

Pflegegrad 4 oder 5 wird bei ambulanten Krankenfahrten ausdrücklich berücksichtigt. Eine medizinisch notwendige Verordnung bleibt trotzdem erforderlich.

04Ersetzt der Pflegegrad den Transportschein?

Nein. Pflegegrad und Verordnung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Auch das passende Beförderungsmittel muss medizinisch festgelegt werden.

Offizielle Grundlagen

Pflegegrad, Merkzeichen und Mobilität

Quellenstand: 30. Juli 2026.