Stationäre Behandlung
Eine medizinisch notwendige Krankenbeförderung kann verordnet werden; eine vorherige Genehmigung ist dafür grundsätzlich nicht nötig.
Eine Verordnung kommt infrage, wenn die Fahrt zu einer Leistung der Krankenkasse medizinisch notwendig ist. Für ambulante Behandlungen gelten besondere Voraussetzungen und teilweise eine vorherige Genehmigung.
Die folgende Übersicht ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls.
Eine medizinisch notwendige Krankenbeförderung kann verordnet werden; eine vorherige Genehmigung ist dafür grundsätzlich nicht nötig.
Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 sowie aG, Bl oder H können bei ambulanten Fahrten relevant sein.
Dialyse sowie bestimmte Strahlen- und Chemotherapien sind genannte Beispiele; eine vorherige Genehmigung ist dabei regelmäßig erforderlich.
Wird unterwegs fachliche Betreuung oder besondere Lagerung benötigt, muss der Krankentransport in der Regel genehmigt werden.
Fahrten zum Abholen von Rezepten, Erfragen von Befunden oder allein zur Terminabstimmung sind grundsätzlich keine Leistung der Krankenkasse. Die medizinische Notwendigkeit muss sich auf die Beförderung beziehen.
Eine Verordnung kommt infrage, wenn die Krankenbeförderung im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse medizinisch notwendig ist. Ob die konkreten Voraussetzungen erfüllt sind, beurteilt die verordnende Stelle; über eine nötige Genehmigung entscheidet die Krankenkasse.
Nicht jeder Pflegegrad führt automatisch zu denselben Voraussetzungen. Bei Pflegegrad 3 ist für bestimmte ambulante Krankenfahrten zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung relevant; Pflegegrad 4 oder 5 sowie bestimmte Merkzeichen werden gesondert berücksichtigt.
Bei ambulanten Krankenfahrten können insbesondere die Merkzeichen aG, Bl oder H relevant sein. Der Schwerbehindertenausweis ersetzt trotzdem nicht die medizinische Verordnung.
Fahrten zu Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen gehören nicht zur Krankentransport-Richtlinie. Kläre die Fahrtkosten direkt mit dem zuständigen Kostenträger.
Quellenstand: 30. Juli 2026.