Ins Krankenhaus und zurück
Fahrten zu einer stationären Behandlung übernimmt die Kasse, ebenso Rettungsfahrten und Krankentransporte, bei denen fachliche Betreuung oder besondere Ausstattung nötig ist.
Übernimmt die Krankenkasse eine Fahrt, erstattet sie die Kosten abzüglich der Zuzahlung: bei Bahn und Bus den Fahrpreis, bei Taxi oder Mietwagen den vereinbarten Betrag, beim eigenen Auto 20 Cent je Kilometer. Das Gesetz sagt „Fahrkosten“, im Alltag heißen sie Fahrtkosten. Hier stehen die Regeln, der Weg zum Antrag und ein Rechner.
Grundlage: § 60 und § 61 SGB V, § 5 BRKG, G-BA-Richtlinie zur Krankenbeförderung · Stand: 4. September 2026
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Erst rechnen, dann beantragen. Der Rechner setzt voraus, dass die Kasse die Fahrt übernimmt, und zieht die gesetzliche Zuzahlung ab.
Beim eigenen Auto gilt die Wegstreckenentschädigung von 20 Cent je Kilometer, höchstens so viel, wie das eigentlich nötige Verkehrsmittel gekostet hätte.
8,00 € je Fahrt (40 km × 20 Cent), davon 5,00 € Zuzahlung. Für 2 Fahrten: 6,00 € Erstattung, 10,00 € Zuzahlung.
Regel: § 60 Abs. 3 SGB V und § 61 SGB V (10 Prozent je Fahrt, 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro). Ob die Kasse die Fahrt übernimmt, hängt von Verordnung und Genehmigung ab, das prüft der Rechner nicht.Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Auskunft deiner Krankenkasse und keine rechtliche Beratung.
Fahrten zu einer stationären Behandlung übernimmt die Kasse, ebenso Rettungsfahrten und Krankentransporte, bei denen fachliche Betreuung oder besondere Ausstattung nötig ist.
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung, die einen Krankenhausaufenthalt vermeidet oder verkürzt, etwa eine ambulante Operation oder eine vor- und nachstationäre Behandlung.
Bei Merkzeichen aG, Bl oder H, bei Pflegegrad 4 oder 5 und bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung gilt die Verordnung für Taxi oder Mietwagen laut G-BA als genehmigt.
Hochfrequente Behandlungen über einen längeren Zeitraum kann die Kasse genehmigen. Die Genehmigung muss vor der ersten Fahrt vorliegen. Alle anderen ambulanten Fahrten bleiben die Ausnahme.
Lass dir die Krankenbeförderung ärztlich verordnen (Muster 4). Braucht die Fahrt eine Genehmigung, schick die Verordnung vor der ersten Fahrt an die Kasse. Ein Muster dafür steht unten.
Die Verordnung, eine Anwesenheits- oder Behandlungsbescheinigung der Einrichtung, Fahrkarten oder Taxi-Rechnungen. Beim eigenen Auto reichen die Kilometer der einfachen Strecke und die Termine.
Die meisten Kassen haben ein Formular „Fahrkostenerstattung“, viele auch online oder in der App. Gibt es keins, reicht ein formloser Antrag mit denselben Angaben.
Bei Serienbehandlungen reichst du die Fahrten gesammelt ein, zum Beispiel monatlich. Ansprüche verjähren nach § 45 SGB I in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, warte aber nicht so lange.
Jede Kasse nennt es etwas anders. Diese Seiten führen direkt zu den Fahrkosten-Informationen und Formularen der größeren Kassen. Bei DAK, IKK und anderen Kassen findest du das Formular über die Suche der Kasse mit dem Wort „Fahrkosten“.
Tagesklinik: Bei einer teilstationären Behandlung übernimmt die Kasse laut Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt; für die täglichen Fahrten dazwischen frag vorher nach. Serienbehandlung: Bei Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie lohnt sich ein Antrag auf Genehmigung für den ganzen Behandlungszeitraum, dann reichst du die Fahrten gesammelt ein. Begleitperson: Lass eine medizinisch nötige Begleitung auf der Verordnung vermerken und kläre die Übernahme mit der Kasse.
Platzhalter stehen in eckigen Klammern. Nenne immer deine Versichertennummer und lege die Verordnung bei.
Wenn deine Kasse kein Formular hat oder du es nicht findest.
[Vorname Nachname] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] Versichertennummer: [Nummer] [Name der Krankenkasse] [Anschrift] [Ort], [Datum] Antrag auf Erstattung von Fahrkosten nach § 60 SGB V Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Erstattung der Fahrkosten für folgende Fahrten: Behandlung: [Art der Behandlung, z. B. stationärer Aufenthalt / ambulante Operation / Dialyse] Einrichtung: [Name, Ort] Termine: [Datum oder Zeitraum, Zahl der Fahrten] Verkehrsmittel: [eigener PKW, einfache Strecke [Zahl] Kilometer / Taxi, Rechnung liegt bei / Bahn, Fahrkarten liegen bei] [Genehmigung: Ihre Genehmigung vom [Datum] liegt vor. / Voraussetzungen ohne Genehmigung: Pflegegrad [3/4/5] bzw. Merkzeichen [aG/Bl/H].] Als Belege liegen bei: [ärztliche Verordnung (Muster 4) / Anwesenheitsbescheinigung der Einrichtung / Fahrkarten / Rechnungen]. Bitte überweisen Sie den Betrag abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung auf mein Konto: IBAN [IBAN], Kontoinhaber [Name]. [Falls zutreffend: Ich bin von Zuzahlungen befreit, die Bescheinigung liegt bei.] Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] Anlagen: [Liste der Belege]
Vor der ersten Fahrt bei Dialyse, Chemo, Bestrahlung oder Tagesklinik.
[Vorname Nachname] [Anschrift] Versichertennummer: [Nummer] [Name der Krankenkasse] [Anschrift] [Ort], [Datum] Antrag auf Genehmigung von Krankenfahrten vor Beginn der Behandlung Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem [Datum] beginnt meine Behandlung in [Einrichtung, Ort]: [z. B. Dialyse dreimal wöchentlich bis voraussichtlich [Datum] / Strahlentherapie an [Zahl] Terminen / teilstationäre Behandlung in der Tagesklinik vom [Datum] bis [Datum]]. Meine Ärztin/mein Arzt hat dafür eine Krankenbeförderung mit [Taxi oder Mietwagen / Krankentransportwagen] verordnet, die Verordnung (Muster 4) liegt bei. [Grund, z. B. Aus medizinischen Gründen kann ich öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen.] Ich bitte Sie, die Fahrten vor Beginn der Behandlung zu genehmigen und mir die Genehmigung schriftlich zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] Anlagen: ärztliche Verordnung, [ggf. Behandlungsplan, Nachweis Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis]
Frist: ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Erst fristwahrend einlegen, die Begründung darf nachkommen.
[Vorname Nachname] [Anschrift] Versichertennummer: [Nummer] [Name der Krankenkasse] [Anschrift] [Ort], [Datum] Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Zeichen] Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom [Datum], mit dem Sie [die Übernahme der Fahrkosten / die Genehmigung der Krankenfahrten / die Erstattung in Höhe von [Betrag] Euro] abgelehnt haben, lege ich Widerspruch ein. Begründung: [z. B. Die Fahrten waren nach der beiliegenden ärztlichen Verordnung medizinisch notwendig. / Es liegt Pflegegrad [3/4/5] mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung vor, die Verordnung gilt daher als genehmigt. / Die Behandlung ist hochfrequent und erstreckt sich über einen längeren Zeitraum, siehe Behandlungsplan.] Ich bitte um Überprüfung und um vollständige Übernahme. Eine ausführlichere Begründung reiche ich bei Bedarf nach. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] Anlagen: [Kopie des Bescheids, Verordnung, Nachweise]
Nach § 60 Absatz 3 SGB V den Höchstbetrag der Wegstreckenentschädigung aus dem Bundesreisekostengesetz, das sind 20 Cent je gefahrenem Kilometer, höchstens aber so viel, wie das eigentlich erforderliche Verkehrsmittel gekostet hätte. Davon geht die Zuzahlung ab.
Ja, wenn die Kasse die Fahrt übernimmt. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten, die Zuzahlung fällt also zweimal an. Gib im Antrag beide Fahrten mit Datum an.
Nur in besonderen Ausnahmefällen und grundsätzlich mit vorheriger Genehmigung. Ohne Genehmigung gilt die Verordnung bei Merkzeichen aG, Bl oder H, bei Pflegegrad 4 oder 5 und bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung. Hochfrequente Behandlungen wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie kann die Kasse genehmigen.
Bei einer teilstationären Behandlung übernimmt die Kasse laut Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt. Für die täglichen Fahrten dazwischen frag deine Kasse vor Beginn, ob und mit welcher Genehmigung sie zahlt.
In der Regel nicht, denn Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind die Ausnahme. Möglich ist es, wenn die Voraussetzungen ohne Genehmigung vorliegen, etwa Pflegegrad 3 mit Mobilitätsbeeinträchtigung, oder wenn die Kasse eine Serienbehandlung genehmigt. Frag vorher.
Bei Fahrten, die die Kasse ohne Genehmigung übernimmt, kannst du die Belege nachträglich einreichen. Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren nach § 45 SGB I in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres. Fahrten, die eine vorherige Genehmigung brauchen, lassen sich nicht rückwirkend genehmigen.
10 Prozent der Fahrtkosten je Fahrt, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (ab 2027: 7,50 bis 15 Euro), nie mehr als die Fahrt kostet (§ 61 SGB V). Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht hat und von der Kasse befreit ist, zahlt nichts.
Das regelt § 60 SGB V für Krankenfahrten nicht ausdrücklich. Ist eine Begleitung medizinisch nötig, lass sie auf der Verordnung vermerken und frag die Kasse vor der Fahrt, was sie übernimmt.
Die meisten Kassen haben ein Formular „Fahrkostenerstattung“ oder „Antrag auf Fahrkosten“. Der Wegweiser oben verlinkt AOK, TK, Barmer, KKH, Knappschaft, hkk und Mobil Krankenkasse. Bei anderen Kassen suchst du in der Formularsuche nach „Fahrkosten“. Geht auch formlos, ein Muster steht weiter unten.
Das Gesetz und die Kassen sagen „Fahrkosten“, im Alltag sagen die meisten „Fahrtkosten“. Gemeint ist dasselbe.
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Quellenstand: 4. September 2026.
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