Merkzeichen aG, Bl oder H
Steht im Schwerbehindertenausweis eines dieser Merkzeichen, gilt die Verordnung einer Fahrt mit Taxi oder Mietwagen zur ambulanten Behandlung laut G-BA als genehmigt.
„Taxischein“ ist das Alltagswort für den Transportschein: die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung auf Muster 4. Mit ihr kann die Krankenkasse eine Fahrt mit Taxi oder Mietwagen zur Behandlung übernehmen. Nicht gemeint ist der Taxischein für Taxifahrer, das ist der Personenbeförderungsschein.
Grundlage: G-BA-Richtlinie zur Krankenbeförderung, § 60 und § 61 SGB V · Stand: 4. September 2026
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Steht im Schwerbehindertenausweis eines dieser Merkzeichen, gilt die Verordnung einer Fahrt mit Taxi oder Mietwagen zur ambulanten Behandlung laut G-BA als genehmigt.
Bei Pflegegrad 4 oder 5 ebenfalls, bei Pflegegrad 3 zusätzlich mit einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung. Bei Pflegegrad 2 nur im Einzelfall mit Genehmigung.
Hochfrequente Behandlungen über einen längeren Zeitraum kann die Praxis verordnen. Die Krankenkasse muss die Verordnung vorher genehmigen, sonst zahlt sie nicht.
Fahrten zur stationären Behandlung und die Entlassung nach Hause kann das Krankenhaus im Entlassmanagement verordnen. Zu stationären Behandlungen braucht auch ein Krankentransportwagen keine Genehmigung.
Nenne deinen Pflegegrad oder dein Merkzeichen, deine Mobilitätseinschränkung und die anstehenden Termine. Die Praxis prüft die medizinische Notwendigkeit und füllt Muster 4 aus, inklusive Beförderungsmittel und Fahrtenzahl.
Bei Merkzeichen aG, Bl, H, Pflegegrad 4 oder 5 und Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität gilt die Verordnung für Taxi oder Mietwagen als genehmigt. Bei Serienbehandlungen und Einzelfällen schickst du die Verordnung vor der ersten Fahrt an die Kasse und wartest die Genehmigung ab.
Bestelle einen Anbieter, der mit deiner Kasse abrechnet, und gib die Verordnung mit. Die Zuzahlung zahlst du im Wagen. Wenn du einen Fahrdienst suchst, hilft dir FahrdienstFinder bei der Anfrage.
Die Verordnung ist kostenlos. Übernimmt die Kasse die Fahrt, bleibt die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V: 10 Prozent der Kosten je Fahrt, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (ab 2027: 7,50 bis 15 Euro), nie mehr als die Fahrt kostet. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
Fahrten zur Reha fallen nicht unter die Krankentransport-Richtlinie. Sie laufen über die Reisekosten des Trägers, der die Reha bewilligt hat, meist die Rentenversicherung oder die Krankenkasse. Dort beantragst du die Erstattung für Hin- und Rückfahrt.
Ja. Beide Wörter meinen die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung auf Muster 4. „Taxischein“ sagt man, weil die verordnete Fahrt oft mit Taxi oder Mietwagen stattfindet.
Nur eine Ärztin oder ein Arzt, in der Praxis oder im Krankenhaus. Die Krankenkasse stellt keinen Taxischein aus, sie genehmigt in bestimmten Fällen die Verordnung.
Bei Pflegegrad 4 oder 5 und bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung gilt eine Verordnung für Taxi oder Mietwagen laut G-BA als genehmigt. Bei Pflegegrad 2 ist eine Verordnung nur im Einzelfall mit Genehmigung möglich. Die medizinische Notwendigkeit beurteilt immer die verordnende Stelle.
Mit den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis gilt die Verordnung für Taxi oder Mietwagen zu ambulanten Behandlungen als genehmigt. Die Verordnung selbst brauchst du trotzdem.
Die Verordnung selbst kostet nichts. Übernimmt die Kasse die Fahrt, zahlst du die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten je Fahrt, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (ab 2027: 7,50 bis 15 Euro), nie mehr als die Fahrt kostet. Bei Hin- und Rückfahrt fällt sie zweimal an. Mit Zuzahlungsbefreiung entfällt sie.
So lange, wie die eingetragene Behandlung, der Zeitraum und die Zahl der Fahrten reichen. Bei Serienbehandlungen sollte der Zeitraum eindeutig feststehen. Details stehen auf der Seite zur Gültigkeit des Transportscheins.
Nicht automatisch. Das Krankenhaus kann im Entlassmanagement eine Krankenbeförderung verordnen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ohne Verordnung bleibt die Heimfahrt eine private Fahrt.
Nein. Fahrten zur Reha laufen nicht über die Krankentransport-Richtlinie, sondern über die Reisekosten des Trägers, der die Reha bewilligt hat. Wie du die beantragst, steht auf der Seite zum Reha-Fahrtkostenantrag.
Das ist etwas anderes: der Personenbeförderungsschein, ein Führerschein-Zusatz, den die Führerscheinstelle ausstellt. Diese Seite behandelt nur den Taxischein der Krankenkasse.
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Quellenstand: 4. September 2026.
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