Die DRV hat bewilligt
Dann beantragst du die Reisekosten bei der Rentenversicherung. Sie stellt dafür eigene Formulare bereit – oft schon mit den Reha-Unterlagen.
Die Antwort steht in deinem Bewilligungsbescheid: Der Träger, der die Reha bewilligt hat, übernimmt auch die Reisekosten. Bei einer Renten-Reha ist das die Rentenversicherung, bei einer Kassen-Reha die Krankenkasse.
Grundlage: § 73 SGB IX und § 60 Abs. 5 SGB V · Stand: 1. September 2026
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Dann beantragst du die Reisekosten bei der Rentenversicherung. Sie stellt dafür eigene Formulare bereit – oft schon mit den Reha-Unterlagen.
Dann übernimmt die Krankenkasse die Reisekosten zur medizinischen Reha nach denselben gesetzlichen Regeln. Kläre den Weg vor der Fahrt mit deiner Kasse.
Je nach Situation können weitere Träger zuständig sein. Maßgeblich bleibt, wer die Maßnahme bewilligt hat.
Im Bewilligungsbescheid steht der Träger. Frag dort oder in der Reha-Einrichtung nach, wie die Anreise vorgesehen ist.
Kläre vor der Anreise, welche Fahrt vorgesehen ist und welche Belege der Träger braucht. Hebe Fahrkarten und Quittungen auf und reiche die Reisekosten beim bewilligenden Träger ein.
Die Reisekosten übernimmt der Träger, der deine Reha bewilligt hat. Hat die Rentenversicherung die Reha bewilligt, ist sie auch für die Fahrtkosten zuständig; bei einer von der Krankenkasse bewilligten Reha ist es die Krankenkasse. Wer zuständig ist, steht in deinem Bewilligungsbescheid.
Beim Träger, der die Reha bewilligt hat. Die Rentenversicherung stellt dafür eigene Reisekosten-Formulare bereit. Kläre vor der Fahrt, welche Belege gebraucht werden, und hebe Fahrkarten und Quittungen auf. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Rechner und Musterschreiben findest du auf der Seite Fahrtkosten beantragen.
Das Gesetz nennt neben den erforderlichen Fahrkosten unter anderem Kosten für besondere Beförderungsmittel bei Behinderung und für eine erforderliche Begleitperson. Was in deinem Fall übernommen wird, entscheidet der zuständige Träger.
Die Reisekosten-Regelung gilt für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Ob und wie deine Fahrten zur ambulanten Reha übernommen werden, klärst du vor Beginn mit dem Träger, der die Maßnahme bewilligt hat.
Nein. Fahrten zu einer Reha oder Kur fallen laut Gemeinsamem Bundesausschuss nicht unter die Krankentransport-Richtlinie. Sie laufen über die Reisekosten-Regeln des zuständigen Reha-Trägers.
Kläre zuerst mit dem Träger, welche Anreise vorgesehen ist und was übernommen wird. Wenn du die Fahrt selbst organisieren sollst, kannst du mit FahrdienstFinder die wichtigsten Angaben für deine Suche zusammenstellen.
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Quellenstand: 1. September 2026.
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