Pflegegrad und Fahrtkosten

Fahrtkosten bei Pflegegrad 2 und 3: Was Krankenkasse, Pflegekasse und Finanzamt übernehmen

Drei Stellen, drei Regeln. Die Krankenkasse zahlt Fahrten zur Behandlung mit ärztlicher Verordnung, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung und bei Pflegegrad 4 und 5 ohne Genehmigung, bei Pflegegrad 2 nur im Einzelfall. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 die Beförderung zur Tagespflege. Das Finanzamt kennt Pauschalen nach Merkzeichen, nicht nach Pflegegrad.

Grundlage: G-BA-Richtlinie zur Krankenbeförderung, §§ 60 und 61 SGB V, § 41 SGB XI, § 33 Abs. 2a EStG · Stand: 4. September 2026

Rechner

Was erstattet die Kasse, wenn sie die Fahrt übernimmt?

Der Rechner setzt voraus, dass Verordnung und, falls nötig, Genehmigung vorliegen. Er zieht die gesetzliche Zuzahlung je Fahrt ab.

Nur wenn die Kasse die Fahrt übernimmt

Erstattung und Zuzahlung berechnen

Beim eigenen Auto gilt die Wegstreckenentschädigung von 20 Cent je Kilometer, höchstens so viel, wie das eigentlich nötige Verkehrsmittel gekostet hätte.

Voraussichtliche Erstattung durch die Kasse6,00 €

8,00 € je Fahrt (40 km × 20 Cent), davon 5,00 € Zuzahlung. Für 2 Fahrten: 6,00 € Erstattung, 10,00 € Zuzahlung.

Regel: § 60 Abs. 3 SGB V und § 61 SGB V (10 Prozent je Fahrt, 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro). Ob die Kasse die Fahrt übernimmt, hängt von Verordnung und Genehmigung ab, das prüft der Rechner nicht.

Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Auskunft deiner Krankenkasse und keine rechtliche Beratung.

Krankenkasse

Fahrten zur Behandlung: Was dein Pflegegrad ändert

Pflegegrad 1

Kein besonderer Status

Es gelten die allgemeinen Regeln: Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind die Ausnahme und brauchen eine vorherige Genehmigung. Stationäre Fahrten, Rettungsfahrten und Krankentransporte übernimmt die Kasse wie bei allen Versicherten.

Pflegegrad 2

Nur im Einzelfall mit Genehmigung

Der Pflegegrad allein reicht nicht. Die Praxis kann eine Krankenfahrt verordnen, die Kasse muss sie vor der ersten Fahrt genehmigen. Ein Antrag dafür steht weiter unten.

Pflegegrad 3

Mit Mobilitätsbeeinträchtigung ohne Genehmigung

Liegt zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vor, gilt die Verordnung für Taxi oder Mietwagen laut G-BA als genehmigt. Ob sie vorliegt, beurteilt die verordnende Praxis.

Pflegegrad 4 und 5

Ohne weitere Bedingung

Die Verordnung für Taxi oder Mietwagen zu ambulanten Behandlungen gilt als genehmigt. Ein Krankentransportwagen mit fachlicher Betreuung braucht zu ambulanten Behandlungen immer eine Genehmigung.

Pflegekasse

Fahrten zur Tagespflege zahlt die Pflegekasse

Nach § 41 SGB XI gehört die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Tagespflege und zurück zur teilstationären Pflege. Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht oder ergänzt werden soll. Die Pflegekasse zahlt je Monat bis zu 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei Pflegegrad 3, 1.685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5 (Stand des Gesetzestextes am 4. September 2026). Die Fahrt ist Teil dieses Betrags; was darüber hinausgeht, rechnet die Einrichtung mit dir ab.

Finanzamt

Steuer: Pauschalen nach Merkzeichen, nicht nach Pflegegrad

Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale nach § 33 Abs. 2a EStG beträgt 900 Euro im Jahr bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder von mindestens 70 mit Merkzeichen G, und 4.500 Euro bei den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H. Der Pflegegrad allein löst sie nicht aus. Weitere behinderungsbedingte Fahrtkosten erkennt das Finanzamt daneben nicht an, und die zumutbare Belastung wird angerechnet. Krankheitsbedingte Fahrten, die niemand erstattet, können als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen. Das ist Steuerrecht: Wie das Finanzamt deinen Fall bewertet, klärst du mit einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Musterschreiben

Genehmigung bei Pflegegrad 2 beantragen

Platzhalter stehen in eckigen Klammern. Leg die Verordnung und den Pflegegrad-Bescheid bei und schick den Antrag vor der ersten Fahrt ab.

Antrag auf Genehmigung einer Krankenbeförderung bei Pflegegrad 2

Für den Einzelfall bei Pflegegrad 2, wenn die Praxis eine Krankenfahrt verordnet hat.

[Vorname Nachname]
[Anschrift]
Versichertennummer: [Nummer]

[Name der Krankenkasse]
[Anschrift]

[Ort], [Datum]

Antrag auf Genehmigung einer Krankenbeförderung bei Pflegegrad 2

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Pflegegrad 2 (Bescheid der Pflegekasse vom [Datum]) und bin in meiner Mobilität dauerhaft eingeschränkt: [kurze Beschreibung, z. B. Ich kann ohne Begleitung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen und nur wenige Meter mit Rollator gehen.]

Ab dem [Datum] stehen folgende Behandlungen an: [Art der Behandlung, Einrichtung, Ort, Termine oder Zeitraum]. Meine Ärztin/mein Arzt hat dafür eine Krankenbeförderung mit [Taxi oder Mietwagen] verordnet; die Verordnung (Muster 4) liegt bei.

Ich bitte Sie, die Fahrten vor Beginn der Behandlung als Einzelfall zu genehmigen und mir die Genehmigung schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Anlagen: ärztliche Verordnung, Bescheid der Pflegekasse, [ggf. ärztliche Bescheinigung zur Mobilität]
Häufige Fragen

Fragen zu Pflegegrad und Fahrtkosten

01Zahlt die Krankenkasse bei Pflegegrad 3 die Fahrten zum Arzt?

Bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung gilt eine ärztliche Verordnung für Taxi oder Mietwagen zu ambulanten Behandlungen laut G-BA als genehmigt. Die Verordnung brauchst du trotzdem, und je Fahrt bleibt die Zuzahlung von 5 bis 10 Euro (ab 2027: 7,50 bis 15 Euro).

02Und bei Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 allein reicht nicht. Eine Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung ist nur im Einzelfall möglich und braucht die vorherige Genehmigung der Kasse. Fahrten zur stationären Behandlung und Rettungsfahrten übernimmt die Kasse unabhängig vom Pflegegrad. Ein Krankentransportwagen zu einer ambulanten Behandlung braucht immer eine Genehmigung.

03Was gilt bei Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 spielt bei Krankenfahrten keine Rolle. Es gelten die allgemeinen Regeln: Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind die Ausnahme und brauchen eine Genehmigung. Auch die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 1 keine Tagespflege.

04Was gilt bei Pflegegrad 4 und 5?

Bei Pflegegrad 4 oder 5 gilt die Verordnung für Taxi oder Mietwagen zu ambulanten Behandlungen ohne weitere Bedingung als genehmigt. Ein Krankentransportwagen braucht zu ambulanten Behandlungen dagegen immer eine Genehmigung.

05Wer zahlt die Fahrt zur Tagespflege?

Die Pflegekasse. Nach § 41 SGB XI gehört die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Tagespflege und zurück zur teilstationären Pflege. Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, der monatliche Betrag hängt vom Pflegegrad ab.

06Brauche ich bei Pflegegrad 3 noch einen Transportschein?

Ja. Der Pflegegrad ersetzt die Verordnung nicht. Die Praxis stellt Muster 4 aus und trägt das Beförderungsmittel ein. Bei Pflegegrad 3 mit Mobilitätsbeeinträchtigung entfällt nur die Genehmigung durch die Kasse.

07Kann ich Fahrtkosten bei Pflegegrad 2 in der Steuererklärung angeben?

Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale nach § 33 Absatz 2a EStG hängt nicht am Pflegegrad, sondern am Grad der Behinderung und an Merkzeichen. Ohne diese Feststellungen bleibt der Weg über die außergewöhnlichen Belastungen für Krankheitsfahrten. Wie das Finanzamt das bewertet, klärst du mit einer Steuerberatung.

08Wie hoch ist die Fahrtkostenpauschale für Menschen mit Behinderung?

900 Euro im Jahr bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder von mindestens 70 mit Merkzeichen G, 4.500 Euro bei den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H. Darüber hinaus erkennt das Finanzamt keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten an, und die zumutbare Belastung wird angerechnet.

09Wie viel Zuzahlung bleibt bei einer übernommenen Fahrt?

10 Prozent der Fahrtkosten je Fahrt, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (ab 2027: 7,50 bis 15 Euro), nie mehr als die Fahrt kostet. Hin- und Rückfahrt zählen einzeln. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.

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