Pflegegrad und FahrtkostenFahrtkosten bei Pflegegrad 2 und 3: Was Krankenkasse, Pflegekasse und Finanzamt übernehmen
Drei Stellen, drei Regeln. Die Krankenkasse zahlt Fahrten zur Behandlung mit ärztlicher Verordnung, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung und bei Pflegegrad 4 und 5 ohne Genehmigung, bei Pflegegrad 2 nur im Einzelfall. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 die Beförderung zur Tagespflege. Das Finanzamt kennt Pauschalen nach Merkzeichen, nicht nach Pflegegrad.
Grundlage: G-BA-Richtlinie zur Krankenbeförderung, §§ 60 und 61 SGB V, § 41 SGB XI, § 33 Abs. 2a EStG · Stand: 4. September 2026