Dauerhafte Beeinträchtigung
Es muss eine Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegen, die mit den höheren Pflegegraden vergleichbar und von Dauer ist.
Pflegegrad 2 allein reicht für eine ambulante Krankenfahrt ohne vorherige Genehmigung nicht aus. Eine Verordnung kann im Einzelfall trotzdem möglich sein – wenn eine vergleichbare dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt und eine längere ambulante Behandlung ansteht.
Grundlage: G-BA-Richtlinie zur Krankenbeförderung und KBV · Stand: 1. September 2026
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Es muss eine Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegen, die mit den höheren Pflegegraden vergleichbar und von Dauer ist.
Die ambulante Behandlung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate dauern, zum Beispiel eine längere Therapieserie.
Die verordnende Stelle beurteilt, ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, und stellt gegebenenfalls die Verordnung aus.
Bei Pflegegrad 2 ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, bevor die Fahrt übernommen werden kann.
Ohne Verordnung und Genehmigung bleibt die Fahrt zum Arzt in der Regel eine private Fahrt: Du organisierst und bezahlst sie selbst. Mit Verordnung und Genehmigung müssen Kostenübernahme und mögliche Zuzahlung trotzdem getrennt geprüft werden.
Nein. Pflegegrad 2 allein gehört nicht zu den ausdrücklich genannten Voraussetzungen für ambulante Krankenfahrten ohne vorherige Genehmigung. Ob eine Verordnung möglich ist, hängt von deiner Mobilität und der Behandlung ab.
Bei einer vergleichbaren dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung und einer mindestens sechs Monate dauernden ambulanten Behandlung kann eine Verordnung im Einzelfall geprüft werden. Dann ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Ohne Verordnung und Genehmigung bleibt eine Fahrt zum Arzt in der Regel eine private Fahrt, die du selbst bezahlst. Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, wird immer im Einzelfall entschieden.
Die verordnende Stelle beurteilt die medizinischen Voraussetzungen, die Krankenkasse entscheidet über die Genehmigung. FahrdienstFinder entscheidet nicht, ob eine Krankenfahrt medizinisch passt.
Bei Pflegegrad 3 kommt es zusätzlich auf eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung an. Pflegegrad 4 oder 5 wird bei ambulanten Krankenfahrten ausdrücklich berücksichtigt.
„Taxischein“ meint den Transportschein. Bei Pflegegrad 2 ist er nicht genehmigungsfrei: Eine Verordnung ist nur im Einzelfall mit vorheriger Genehmigung der Krankenkasse möglich.
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Quellenstand: 1. September 2026.
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