Fahrtkosten zur Reha beantragen: Antrag, Formular und Rechner
Die Fahrt zur Reha und zurück bezahlt der Träger, der die Reha bewilligt hat. Dort beantragst du die Reisekosten: bei der Rentenversicherung mit dem Reisekostenantrag deines Regionalträgers, bei der Krankenkasse mit deren Formular oder mit einem formlosen Schreiben. Mit dem eigenen Auto bekommst du 20 Cent je Kilometer, höchstens 130 Euro je Reise.
Erst rechnen, dann beantragen. Die Regel steht in § 73 Abs. 4 SGB IX: günstigste Klasse bei Bahn und Bus, beim eigenen Auto die Wegstreckenentschädigung nach § 5 BRKG. Der Rechner zeigt die Größenordnung, die Entscheidung trifft dein Träger.
Orientierung, keine Zusage
Voraussichtliche Erstattung berechnen
Beim eigenen Auto gilt die Wegstreckenentschädigung: 20 Cent je gefahrenem Kilometer, höchstens 130 Euro je Reise.
Voraussichtliche Erstattung24,00 €
60 km hin und zurück × 20 Cent.
Rechenregel: § 73 Abs. 4 SGB IX mit § 5 Abs. 1 BRKG. Bei täglichen Fahrten zur ambulanten Reha begrenzt das Gesetz die Erstattung zusätzlich auf die Kosten einer auswärtigen Unterbringung. Ob und was gezahlt wird, entscheidet der Träger aus deinem Bescheid.
Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Auskunft deiner Krankenkasse und keine rechtliche Beratung.
Schritt 1
Wer ist zuständig? Vier Träger, vier Wege
Rentenversicherung
Die DRV hat bewilligt
Jeder Regionalträger hat einen eigenen Antrag auf Erstattung von Reisekosten, zum Beispiel G1804 bei der DRV Nordbayern oder G1500 bei der DRV Mitteldeutschland. Oft liegt er den Reha-Unterlagen bei, sonst hält ihn die Reha-Einrichtung bereit oder du findest ihn in der Formularsuche der DRV.
Krankenkasse
Die Kasse hat bewilligt
Die Krankenkasse übernimmt Reisekosten zur medizinischen Reha nach denselben Regeln wie die Rentenversicherung. Viele Kassen haben ein Formular „Fahrkostenerstattung“, sonst reicht ein formloser Antrag. Ein Muster steht weiter unten.
Unfallversicherung
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
Hat die Unfallversicherung die Reha nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bewilligt, beantragst du die Fahrtkosten dort. Die Berufsgenossenschaften stellen dafür eigene Vordrucke bereit.
Beihilfe und andere
Immer der Träger aus dem Bescheid
Beamte reichen die Fahrtkosten bei ihrer Beihilfestelle ein. Bei allen anderen Trägern gilt dasselbe Prinzip: Wer die Reha bewilligt hat, bekommt den Antrag.
Schritt 2 bis 4
So läuft der Antrag
2. Belege sammeln
Was du aufhebst
Fahrkarten von Bahn und Bus, Rechnungen von Taxi oder Fahrdienst, die Teilnahmebescheinigung der Einrichtung. Für das eigene Auto brauchst du keine Tankquittung, sondern die Kilometer der einfachen Strecke.
3. Antrag ausfüllen
Was hinein muss
Name und Versicherungsnummer, Aktenzeichen des Bescheids, Reha-Zeitraum und Einrichtung, Verkehrsmittel, Strecke oder Fahrkartenpreis, Angaben zur Begleitperson, deine Kontoverbindung.
4. Einreichen
Wohin und wann
Per Post an den Träger, über das Online-Portal der Rentenversicherung oder über die Reha-Einrichtung, die den Antrag oft mit ihren Abrechnungsunterlagen weiterleitet. Am besten direkt nach der Abreise.
Frist
Lieber früh als spät
Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren nach § 45 SGB I in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Warte trotzdem nicht: Ohne Belege wird die Erstattung schwierig.
Sonderfälle
Begleitperson, Gepäck, ambulante Reha
Zu den Reisekosten gehören nach § 73 SGB IX auch die Kosten einer erforderlichen Begleitperson samt Verdienstausfall und die Kosten für den Gepäcktransport. Lass dir die Notwendigkeit der Begleitung ärztlich bescheinigen. Bei einer ambulanten Reha zählen die täglichen Fahrten; das Gesetz begrenzt sie auf die Kosten, die eine Unterbringung am Reha-Ort verursacht hätte. Dauert eine stationäre Reha länger als acht Wochen, kommen Familienheimfahrten hinzu.
Auch zur Nachsorge nach der Reha zahlt die Rentenversicherung die Fahrkosten. Dafür gibt es den eigenen Vordruck G4860-00 „Antrag auf Fahrkostenerstattung anlässlich der Teilnahme an Nachsorgeleistungen“. Bei T-RENA und Psy-RENA zahlt die Rentenversicherung in der Regel direkt an dich aus, bei IRENA zahlt meist die Reha-Einrichtung aus und rechnet mit der Rentenversicherung ab. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular geht mit den Abrechnungsunterlagen an den Rentenversicherungsträger; du kannst es auch selbst hinschicken.
Platzhalter stehen in eckigen Klammern. Schreibe an den Träger aus deinem Bescheid und nenne immer das Aktenzeichen.
Formloser Antrag auf Erstattung der Reisekosten
Wenn dein Träger kein eigenes Formular hat oder du es nicht findest.
[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Versicherungsnummer: [Nummer]
[Name des Trägers, z. B. Deutsche Rentenversicherung Bund oder Name der Krankenkasse]
[Anschrift]
[Ort], [Datum]
Antrag auf Erstattung der Reisekosten zur medizinischen Rehabilitation
Bewilligungsbescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Zeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom [erster Tag] bis [letzter Tag] habe ich die von Ihnen bewilligte [stationäre / ambulante] Rehabilitation in [Name der Einrichtung, Ort] wahrgenommen. Ich beantrage die Erstattung der Reisekosten nach § 73 SGB IX.
Anreise am [Datum], Abreise am [Datum], mit [eigenem PKW, einfache Strecke [Zahl] Kilometer / Bahn, 2. Klasse / Taxi, weil öffentliche Verkehrsmittel wegen meiner Behinderung nicht zumutbar waren].
[Bei ambulanter Reha: Ich bin an [Zahl] Behandlungstagen jeweils hin und zurück gefahren, einfache Strecke [Zahl] Kilometer.]
[Bei Begleitperson: Die Begleitung durch [Name] war medizinisch erforderlich, siehe beiliegende Bescheinigung.]
Als Belege liegen bei: [Fahrkarten / Rechnungen / Teilnahmebescheinigung der Einrichtung].
Bitte überweisen Sie den Betrag auf mein Konto: IBAN [IBAN], Kontoinhaber [Name].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Anlagen: [Liste der Belege]
Belege nachreichen
Wenn der Träger Fahrkarten, Bescheinigungen oder Nachweise nachfordert.
[Vorname Nachname]
[Anschrift]
Versicherungsnummer: [Nummer]
[Name des Trägers]
[Anschrift]
[Ort], [Datum]
Nachreichung von Belegen zu meinem Reisekostenantrag vom [Datum]
Aktenzeichen [Zeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum] haben Sie mich gebeten, [die Fahrkarten / die Teilnahmebescheinigung / den Nachweis über die Notwendigkeit der Begleitperson] nachzureichen. Anbei erhalten Sie: [Auflistung der Unterlagen].
Bitte bearbeiten Sie meinen Antrag nun weiter und teilen Sie mir das Ergebnis schriftlich mit.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Anlagen: [Liste]
Widerspruch gegen Ablehnung oder Kürzung
Frist: ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Erst fristwahrend einlegen, die Begründung darf nachkommen.
[Vorname Nachname]
[Anschrift]
Versicherungsnummer: [Nummer]
[Name des Trägers]
[Anschrift]
[Ort], [Datum]
Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Zeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom [Datum], mit dem Sie die Erstattung meiner Reisekosten zur Rehabilitation [abgelehnt / auf [Betrag] Euro gekürzt] haben, lege ich Widerspruch ein.
Begründung: [z. B. Die Rehabilitation wurde von Ihnen mit Bescheid vom [Datum] bewilligt. Nach § 73 SGB IX gehören die erforderlichen Fahrkosten zu den Reisekosten. / Die Nutzung des eigenen PKW war erforderlich, weil [Grund]. / Die Begleitperson war laut beiliegender ärztlicher Bescheinigung notwendig.]
Ich bitte um Überprüfung und um Erstattung in voller Höhe. Eine ausführlichere Begründung reiche ich bei Bedarf nach.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Anlagen: [Kopie des Bescheids, Belege]
Häufige Fragen
Fragen zum Antrag auf Reha-Fahrtkosten
01Wo beantrage ich die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt zur Reha?+
Beim Träger, der die Reha bewilligt hat. Er steht in deinem Bewilligungsbescheid. Bei einer Reha der Rentenversicherung nutzt du den Reisekostenantrag deines Regionalträgers, bei einer Kassen-Reha das Formular deiner Krankenkasse oder ein formloses Schreiben.
02Welches Formular braucht die Rentenversicherung?+
Jeder Regionalträger hat einen eigenen Antrag auf Erstattung von Reisekosten, zum Beispiel G1804 bei der DRV Nordbayern oder G1500 bei der DRV Mitteldeutschland. Oft liegt das Formular schon den Reha-Unterlagen bei oder die Reha-Einrichtung hält es bereit. Für die Nachsorge (T-RENA, IRENA) gibt es den eigenen Vordruck G4860.
03Wie viel bekomme ich pro Kilometer mit dem eigenen Auto?+
Das Gesetz verweist auf die Wegstreckenentschädigung des Bundesreisekostengesetzes: 20 Cent je gefahrenem Kilometer, höchstens 130 Euro je Reise. Bei Bahn oder Bus gilt der Preis der günstigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels.
04Werden Hin- und Rückfahrt beide erstattet?+
Ja, Anreise und Abreise gehören zu den Reisekosten. Gib im Antrag beide Fahrten mit Datum und Strecke an. Bei einer ambulanten Reha zählen die täglichen Fahrten zur Einrichtung und zurück.
05Muss ich eine Zuzahlung leisten?+
Die Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Fahrt (ab 2027: 7,50 bis 15 Euro) ist im Gesetz an Krankenfahrten nach § 60 Absatz 2 SGB V geknüpft. Reisekosten zur Reha laufen über § 60 Absatz 5 und § 73 SGB IX. Rechne deshalb ohne Zuzahlung, frag deine Kasse aber, ob sie in deinem Fall einen Eigenanteil ansetzt.
06Kann ich die Fahrtkosten rückwirkend beantragen?+
Reiche den Antrag so früh wie möglich ein, am besten mit den Reha-Unterlagen oder direkt nach der Abreise. Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren nach § 45 SGB I in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Verlass dich nicht auf diese Frist, denn ohne Belege wird es schwer.
07Zahlt der Träger auch eine Begleitperson?+
Zu den Reisekosten gehören nach § 73 SGB IX auch die Kosten einer erforderlichen Begleitperson und, soweit nötig, deren Verdienstausfall. Die Notwendigkeit sollte ärztlich bescheinigt sein. Kläre das vor der Reise mit dem Träger.
08Was gilt bei einer ambulanten Reha mit täglichen Fahrten?+
Dieselben Sätze wie bei der stationären Reha, für jeden Behandlungstag hin und zurück. Das Gesetz begrenzt die Erstattung solcher Pendelfahrten auf die Kosten, die eine Unterbringung am Reha-Ort verursacht hätte. Frag den Träger vorher, wie er die Fahrten abrechnet.
09Übernimmt der Träger ein Taxi oder einen Fahrdienst?+
Nur, wenn Bahn und Bus wegen einer Behinderung nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Das muss der Träger anerkennen, am besten vor der Fahrt. Wenn du die Fahrt selbst organisieren sollst, kannst du mit FahrdienstFinder die Angaben für deine Anfrage zusammenstellen.
10Kann ich Reha-Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben?+
Fahrtkosten, die kein Träger erstattet hat, können steuerlich als Krankheitskosten in Betracht kommen. Das ist eine Frage des Steuerrechts; wende dich dafür an eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
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Fahrt, Kosten und Fahrdienst
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