Für Fahrdienste, Taxi und Mietwagen

Krankenfahrten mit der Krankenkasse abrechnen: Voraussetzungen, Ablauf, Zuzahlung

Wer Krankenfahrten direkt mit der Kasse abrechnen will, braucht vier Dinge: eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz, einen Vertrag mit der Kasse nach § 133 SGB V, ein Institutionskennzeichen und je Fahrt eine gültige, bei Bedarf genehmigte Verordnung. Dann läuft es so: Fahrt leisten, Zuzahlung einziehen, den Rest elektronisch abrechnen.

Grundlage: §§ 43c, 60, 61, 133 und 302 SGB V, § 2 PBefG, Krankentransport-Richtlinie des G-BA · Stand: 4. September 2026

Rechner

Was kassierst du im Wagen, was zahlt die Kasse?

Mit dem vereinbarten Fahrpreis je Fahrt. Gilt nur, wenn Verordnung, Genehmigung und Vertrag vorliegen.

Für Fahrdienste

Zuzahlung einziehen, Rest abrechnen

Trag den mit der Kasse vereinbarten Fahrpreis je Fahrt ein. Der Rechner zeigt, was du im Wagen kassierst und was du der Kasse in Rechnung stellst. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten.

Von der Kasse je Fahrt33,00 €

Im Wagen kassierst du 5,00 € Zuzahlung, der Kasse stellst du 33,00 € in Rechnung. Bei 24 Fahrten im Monat: 792,00 € von der Kasse und 120,00 € Zuzahlungen.

Regel: § 61 SGB V (10 Prozent je Fahrt, 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro) und § 43c SGB V (Einzug und Verrechnung durch den Leistungserbringer). Voraussetzung ist eine gültige, bei Bedarf genehmigte Verordnung und ein Vertrag mit der Kasse.

Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Auskunft der Krankenkasse und keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Voraussetzungen

Vier Dinge, ohne die keine Abrechnung läuft

1. Genehmigung

Personenbeförderungsgesetz

Wer Personen entgeltlich mit Kraftfahrzeugen befördert, braucht nach § 2 PBefG eine Genehmigung: als Taxi, als Mietwagen oder für besondere Verkehrsformen. Krankentransportwagen mit fachlicher Betreuung laufen zusätzlich über das Rettungsdienstrecht des Landes.

2. Vertrag

Vergütung nach § 133 SGB V

Die Kassen schließen Verträge über die Vergütung von Krankenfahrten, auch mit Taxi- und Mietwagenunternehmen. Die vereinbarten Preise sind Höchstpreise. In vielen Regionen laufen die Verträge über Verbände; frag deine Kasse oder deinen Landesverband, wie du beitrittst. Ein Muster für die Anfrage steht unten.

3. Kennzeichen

Institutionskennzeichen (IK)

Die Nummer, unter der du mit den Trägern der Sozialversicherung abrechnest. Du beantragst sie bei der ARGE IK der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Ohne IK nimmt kein Rechenzentrum und keine Kasse deine Abrechnung an.

4. Verordnung

Muster 4, bei Bedarf genehmigt

Jede Fahrt braucht die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung. Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind die Ausnahme: ohne Genehmigung nur bei Merkzeichen aG, Bl, H, Pflegegrad 4 und 5 oder Pflegegrad 3 mit Mobilitätsbeeinträchtigung. Serienfahrten wie Dialyse muss die Kasse vorher genehmigen.

Ablauf

So läuft die Abrechnung einer Krankenfahrt

1. Vor der Fahrt

Verordnung prüfen

Versichertendaten, Beförderungsmittel, Hin- und Rückfahrt, Zeitraum und Zahl der Fahrten müssen eingetragen sein. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten: Genehmigungsvermerk oder Schreiben der Kasse. Frag nach einer Befreiungsbescheinigung.

2. Während der Fahrt

Beförderung nachweisen

Datum, Start, Ziel und Preis dokumentieren, den Fahrgast auf dem Beförderungsnachweis oder der Fahrtenliste unterschreiben lassen. Bei Serienfahrten eine Liste je Monat führen.

3. Im Wagen

Zuzahlung einziehen

10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (ab 2027: 7,50 bis 15 Euro) je Fahrt, quittieren und von deiner Rechnung an die Kasse abziehen (§ 43c SGB V). Zahlt der Fahrgast auch nach schriftlicher Aufforderung nicht, zieht die Kasse ein, und du bekommst trotzdem die volle Vergütung.

4. Danach

Elektronisch abrechnen

Nach § 302 SGB V rechnest du elektronisch nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands ab, über ein Rechenzentrum oder eine Software mit dieser Schnittstelle: mit IK, Versichertennummer, Leistungstag, Preis und der Verordnung. Fristen und Zahlungsziel stehen im Vertrag.

Häufige Fehler

Woran Abrechnungen scheitern

Serienfahrt ohne Genehmigung: Die Kasse zahlt nicht, der Fahrgast bleibt auf den Kosten sitzen. Falsches Beförderungsmittel: Die Verordnung nennt Taxi, gefahren wurde ein Krankentransportwagen, oder umgekehrt. Fehlende Unterschrift: Ohne Nachweis der Beförderung streicht die Kasse die Fahrt. Zuzahlung vergessen: Die Rechnung enthält den vollen Preis, obwohl der Fahrgast nicht befreit ist. Fahrt außerhalb des Vertrags: Region, Fahrzeugklasse oder Kassenart passen nicht zum Vertrag. Zu spät: Verordnungen sind nach Monaten schwer nachzureichen.

Anfragen bekommen

Krankenfahrten, Serienfahrten und Seniorenfahrten aus deiner Region

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Musterschreiben

Zwei Texte zum Kopieren

Platzhalter stehen in eckigen Klammern. Für den Vertrag frag vorher, ob deine Kasse direkt oder über einen Verband abschließt.

Anfrage zum Vertrag über Krankenfahrten nach § 133 SGB V

An die Krankenkasse oder den zuständigen Landesverband, wenn du direkt abrechnen willst.

[Firma]
[Anschrift]
[Telefon, E-Mail]
[Genehmigungsnummer nach PBefG, Institutionskennzeichen falls vorhanden]

[Krankenkasse oder Landesverband]
[Anschrift]

[Ort], [Datum]

Anfrage: Vertrag über die Vergütung von Krankenfahrten nach § 133 SGB V

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Unternehmen führt im Gebiet [Landkreis, Stadt, Region] Fahrten mit [Taxi / Mietwagen / rollstuhlgerechten Fahrzeugen] durch. Wir verfügen über die Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz ([Nummer, Behörde, gültig bis]) und über [Zahl] Fahrzeuge, davon [Zahl] rollstuhlgerecht.

Wir möchten Krankenfahrten für Ihre Versicherten direkt mit Ihnen abrechnen und bitten um Auskunft, ob wir dem bestehenden Vertrag beitreten können oder wie ein Vertragsabschluss nach § 133 SGB V abläuft. Bitte teilen Sie uns mit, welche Unterlagen Sie benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Funktion]

Anlagen: Genehmigungsurkunde, Gewerbeanmeldung, Fahrzeugliste, [Nachweise zur Qualifikation]

Zahlungsaufforderung an den Fahrgast

Die gesonderte schriftliche Aufforderung nach § 43c SGB V, bevor die Kasse die Zuzahlung einzieht.

[Firma]
[Anschrift]

[Vorname Nachname des Fahrgasts]
[Anschrift]

[Ort], [Datum]

Zahlungsaufforderung: gesetzliche Zuzahlung zu Ihrer Krankenfahrt am [Datum]

Sehr geehrte/r [Anrede Name],

am [Datum] haben wir Sie im Auftrag Ihrer Krankenkasse von [Start] nach [Ziel] befördert (Verordnung vom [Datum]). Nach § 61 SGB V ist für diese Fahrt eine Zuzahlung von [Betrag] Euro zu leisten, die wir nach § 43c SGB V einziehen müssen. Die Zahlung ist bisher nicht erfolgt.

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum] auf unser Konto: IBAN [IBAN], Kontoinhaber [Firma], Verwendungszweck [Kennung].

Sollten Sie von Zuzahlungen befreit sein, senden Sie uns bitte eine Kopie der Befreiungsbescheinigung. Geht die Zahlung nicht ein, sind wir verpflichtet, den Vorgang an Ihre Krankenkasse abzugeben, die den Betrag dann einzieht.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Funktion]
Häufige Fragen

Fragen zur Abrechnung von Krankenfahrten

01Kann ich Krankenfahrten ohne Vertrag mit der Kasse abrechnen?

Die Kasse zahlt bei Taxi und Mietwagen nur den nach § 133 SGB V berechnungsfähigen Betrag, also den vertraglich vereinbarten Preis. Ohne Vertrag rechnest du nicht direkt mit der Kasse ab; der Fahrgast zahlt die Fahrt und reicht die Rechnung bei seiner Kasse ein, die höchstens den Vertragspreis erstattet. Kläre deshalb zuerst den Vertrag.

02Brauche ich ein Institutionskennzeichen?

Ja. Das Institutionskennzeichen (IK) ist die Nummer, unter der Leistungserbringer mit den Trägern der Sozialversicherung abrechnen. Du beantragst es bei der ARGE IK der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

03Wie hoch ist die Zuzahlung, die ich einziehe?

10 Prozent des Fahrpreises je Fahrt, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (ab 2027: 7,50 bis 15 Euro), nie mehr als die Fahrt kostet (§ 61 SGB V). Hin- und Rückfahrt zählen einzeln. Bei Fahrgästen mit Befreiungsbescheinigung ziehst du nichts ein und stellst der Kasse den vollen Preis in Rechnung.

04Was tue ich, wenn der Fahrgast die Zuzahlung nicht zahlt?

Nach § 43c SGB V forderst du den Fahrgast gesondert schriftlich zur Zahlung auf. Zahlt er trotzdem nicht, zieht die Krankenkasse die Zuzahlung ein, und dein Vergütungsanspruch gegenüber der Kasse bleibt in voller Höhe bestehen.

05Was gilt bei Serienfahrten wie Dialyse oder Bestrahlung?

Solche Fahrten muss die Kasse vor der ersten Fahrt genehmigen. Lass dir die genehmigte Verordnung zeigen, bevor du die Serie beginnst, und rechne die Fahrten gesammelt ab, zum Beispiel monatlich mit einer Fahrtenliste, die der Fahrgast unterschrieben hat.

06Welche Fahrten gelten ohne Genehmigung als genehmigt?

Fahrten mit Taxi oder Mietwagen zur ambulanten Behandlung bei Merkzeichen aG, Bl oder H, bei Pflegegrad 4 oder 5 und bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, so die Krankentransport-Richtlinie des G-BA. Die Verordnung brauchst du trotzdem.

07Brauche ich eine Abrechnungssoftware oder ein Abrechnungszentrum?

Die Abrechnung nach § 302 SGB V läuft elektronisch nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands. Du kannst dafür ein Rechenzentrum beauftragen oder eine Software mit dieser Schnittstelle nutzen. Welche, entscheidest du; wir empfehlen keine Anbieter.

08Wie schnell muss ich abrechnen?

So, wie es dein Vertrag mit der Kasse vorsieht, viele Verträge nennen Fristen und Zahlungsziele. Rechne zeitnah ab, am besten monatlich, dann bleiben Rückfragen zu Verordnungen klärbar.

09Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?

Eine Krankenfahrt ist eine Fahrt mit Taxi, Mietwagen oder Fahrdienst ohne medizinische Betreuung unterwegs. Ein Krankentransport braucht einen Krankentransportwagen mit fachlicher Betreuung und eine Genehmigung nach dem Rettungsdienstrecht des Landes. Diese Seite behandelt Krankenfahrten.

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