2 Prozent oder 1 Prozent
2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Wer schwerwiegend chronisch krank und in Dauerbehandlung ist, zahlt nur bis 1 Prozent. Die Grenze gilt je Kalenderjahr.
Jede von der Kasse übernommene Krankenfahrt kostet 5 bis 10 Euro Zuzahlung, jeder Krankenhaustag 10 Euro, jedes Rezept bis zu 10 Euro. Ab 2027 steigen die Beträge auf 7,50 bis 15 Euro je Fahrt, 15 Euro je Krankenhaustag und bis zu 15 Euro je Rezept. Wer zur Dialyse, Chemo oder regelmäßig zur Behandlung fährt, erreicht die Belastungsgrenze schnell: 2 Prozent der Bruttoeinnahmen des Haushalts, bei schwerwiegend chronischer Krankheit 1 Prozent. Danach bist du für den Rest des Jahres befreit.
Grundlage: §§ 61 und 62 SGB V, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 32 Abs. 6 EStG, Chroniker-Richtlinie des G-BA · Stand: 4. September 2026
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Kassenunabhängig, mit den gesetzlichen Werten für 2026. Verbindlich ist der Bescheid deiner Kasse.
Gib die Bruttoeinnahmen aller Personen ein, die mit dir im Haushalt leben: Lohn, Rente, Miet- und Kapitaleinkünfte, Unterhalt. Der Rechner zieht die Freibeträge 2026 ab und rechnet mit 2 Prozent, bei schwerwiegend chronischer Krankheit mit 1 Prozent.
2 Prozent von 22.881,00 € (Einnahmen 30.000,00 € abzüglich 7.119,00 € Freibeträge). Trag ein, was du dieses Jahr schon gezahlt hast, dann siehst du den Rest bis zur Befreiung.
Regel nach § 62 SGB V mit den Werten 2026: Freibetrag 7.119 Euro für den ersten und 4.746 Euro für jeden weiteren Angehörigen, 9.756 Euro je Kind, Regelsatz 563 Euro im Monat. Was genau als Einnahme zählt, entscheidet deine Kasse; ihr Bescheid ist verbindlich.Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Auskunft deiner Krankenkasse und keine rechtliche Beratung.
2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Wer schwerwiegend chronisch krank und in Dauerbehandlung ist, zahlt nur bis 1 Prozent. Die Grenze gilt je Kalenderjahr.
Alle Angehörigen im gemeinsamen Haushalt zählen zusammen. Abgezogen werden 2026: 7.119 Euro für den ersten Angehörigen (15 Prozent der Bezugsgröße von 47.460 Euro), 4.746 Euro für jeden weiteren (10 Prozent) und 9.756 Euro je Kind (Kinderfreibetrag).
Bei Bürgergeld oder Sozialhilfe gilt für die ganze Bedarfsgemeinschaft der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1: 563 Euro im Monat, also 6.756 Euro im Jahr. Belastungsgrenze: 135,12 Euro, bei chronischer Krankheit 67,56 Euro.
Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhaus und Reha (10 Euro je Tag, ab 2027: 15 Euro), häusliche Krankenpflege, Krankenfahrten (5 bis 10 Euro je Fahrt, ab 2027: 7,50 bis 15 Euro). Nicht: Mehrkosten über dem Festbetrag, Selbstzahlerleistungen, Eigenanteil beim Zahnersatz.
Nach der Chroniker-Richtlinie des G-BA bist du schwerwiegend chronisch krank, wenn du wegen derselben Krankheit mindestens ein Jahr lang in Dauerbehandlung bist, also mindestens einmal im Quartal ärztlich behandelt wirst, und zusätzlich eines dieser Merkmale vorliegt: Pflegegrad 3, 4 oder 5; ein Grad der Behinderung oder der Schädigungsfolgen von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent; oder eine kontinuierliche medizinische Versorgung, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten wäre. Den Nachweis stellt die behandelnde Praxis aus; Bescheide zu Pflegegrad oder Behinderung legst du in Kopie bei.
Apotheke, Krankenhaus, Fahrdienst, Physiotherapie: Lass dir jede Zuzahlung quittieren, mit Name und Datum. Für Krankenfahrten reicht die Quittung des Fahrdienstes oder Taxiunternehmens.
Einkommensnachweise aller Angehörigen im Haushalt (Lohn, Rente, Bescheide), bei Bürgergeld der Bescheid. Bei chronischer Krankheit die ärztliche Bescheinigung und Kopien von Pflegegrad-Bescheid oder Schwerbehindertenausweis.
Die meisten Kassen haben ein Formular „Zuzahlungsbefreiung“ oder „Belastungsgrenze“, viele auch online. Sonst reicht ein formloser Antrag; ein Muster steht unten.
Die Kasse stellt die Befreiungsbescheinigung aus und erstattet, was du über der Grenze gezahlt hast. Wer die Grenze sicher erreicht, kann bei vielen Kassen zu Jahresbeginn vorauszahlen und ist sofort befreit.
Platzhalter stehen in eckigen Klammern. Nenne immer deine Versichertennummer und leg Quittungen und Einkommensnachweise bei.
Wenn deine Kasse kein Formular hat oder du es nicht findest.
[Vorname Nachname] [Anschrift] Versichertennummer: [Nummer] [Name der Krankenkasse] [Anschrift] [Ort], [Datum] Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr [Jahr] nach § 62 SGB V Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen für das Kalenderjahr [Jahr], da meine Belastungsgrenze erreicht ist. [Bei chronischer Krankheit: Ich bin schwerwiegend chronisch krank und in Dauerbehandlung; die ärztliche Bescheinigung liegt bei, daher gilt die Grenze von 1 Prozent.] Zu meinem Haushalt gehören: [Ehe- oder Lebenspartner / Zahl der Kinder / weitere Angehörige]. Die Bruttoeinnahmen des Haushalts betragen [Betrag] Euro im Jahr; die Nachweise liegen bei. Bisher habe ich in diesem Jahr Zuzahlungen in Höhe von [Betrag] Euro geleistet, die Quittungen liegen bei. Bitte stellen Sie mir die Befreiungsbescheinigung aus und erstatten Sie den Betrag, der über meiner Belastungsgrenze liegt, auf mein Konto: IBAN [IBAN], Kontoinhaber [Name]. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] Anlagen: Einkommensnachweise, Quittungen, [ärztliche Bescheinigung, Pflegegrad-Bescheid oder Schwerbehindertenausweis]
Wenn du im Laufe des Jahres mehr gezahlt hast als deine Belastungsgrenze.
[Vorname Nachname] [Anschrift] Versichertennummer: [Nummer] [Name der Krankenkasse] [Anschrift] [Ort], [Datum] Antrag auf Erstattung zu viel gezahlter Zuzahlungen für das Jahr [Jahr] Sehr geehrte Damen und Herren, im Kalenderjahr [Jahr] habe ich Zuzahlungen in Höhe von insgesamt [Betrag] Euro geleistet. Meine Belastungsgrenze nach § 62 SGB V liegt bei [Betrag] Euro [Berechnung: 2 Prozent / 1 Prozent von [Betrag] Euro Bruttoeinnahmen nach Freibeträgen]. Ich bitte um Erstattung des Differenzbetrags von [Betrag] Euro auf mein Konto: IBAN [IBAN], Kontoinhaber [Name]. Die Quittungen und die Einkommensnachweise liegen bei. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] Anlagen: Quittungen, Einkommensnachweise
2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt deines Haushalts, nach Abzug der Freibeträge. Bei schwerwiegend chronischer Krankheit in Dauerbehandlung 1 Prozent. Die Freibeträge 2026: 7.119 Euro für den ersten Angehörigen, 4.746 Euro für jeden weiteren, 9.756 Euro je Kind.
Alle gesetzlichen Zuzahlungen nach § 61 SGB V: Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhaus und Reha (10 Euro je Tag, ab 2027: 15 Euro), häusliche Krankenpflege und die Zuzahlungen zu Krankenfahrten (5 bis 10 Euro je Fahrt, ab 2027: 7,50 bis 15 Euro). Nicht dazu gehören Mehrkosten über dem Festbetrag, Selbstzahlerleistungen und der Eigenanteil beim Zahnersatz.
Wer wegen derselben Krankheit mindestens ein Jahr lang in Dauerbehandlung ist, also mindestens einmal im Quartal ärztlich behandelt wird, und dazu Pflegegrad 3, 4 oder 5 hat, einen Grad der Behinderung oder der Schädigungsfolgen von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent, oder ohne kontinuierliche Versorgung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung zu erwarten hätte. Nachweis per ärztlicher Bescheinigung.
Ja. Die Bruttoeinnahmen aller Angehörigen, die mit dir im gemeinsamen Haushalt leben, werden zusammengerechnet. Dafür gibt es die Freibeträge: 15 Prozent der Bezugsgröße für den ersten und 10 Prozent für jeden weiteren Angehörigen, je Kind der Kinderfreibetrag.
Dann zählt für die ganze Bedarfsgemeinschaft nur der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1, 2026 sind das 563 Euro im Monat. Die Belastungsgrenze liegt damit bei 135,12 Euro im Jahr, bei chronischer Krankheit bei 67,56 Euro.
Viele Kassen bieten an, den Betrag der Belastungsgrenze zu Jahresbeginn auf einmal zu zahlen. Dann bekommst du die Befreiungsbescheinigung sofort und musst keine Quittungen sammeln. Frag deine Kasse, ob sie das anbietet.
Ja. Wenn du im Laufe des Jahres mehr gezahlt hast als deine Belastungsgrenze, erstattet die Kasse den Betrag darüber auf Antrag. Reiche die Quittungen mit dem Antrag ein.
Bis zum Ende des Kalenderjahres. Im neuen Jahr beginnt die Zählung von vorn, und du musst die Befreiung neu beantragen.
Ja. Wer die Befreiungsbescheinigung hat, zahlt bei einer von der Kasse übernommenen Fahrt keine Zuzahlung mehr. Zeig die Bescheinigung dem Fahrdienst oder Taxiunternehmen vor.
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Quellenstand: 4. September 2026.
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