Pflegegrad 3 liegt vor
Der Pflegegrad allein beantwortet die Frage noch nicht vollständig – er ist einer von mehreren Bausteinen.
Bei Pflegegrad 3 kommt es für ambulante Krankenfahrten auf eine zusätzliche Bedingung an: eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung. Liegt sie vor, kann die behandelnde Stelle eine medizinisch notwendige Krankenfahrt verordnen.
Grundlage: G-BA-Richtlinie zur Krankenbeförderung und KBV · Stand: 1. September 2026
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Der Pflegegrad allein beantwortet die Frage noch nicht vollständig – er ist einer von mehreren Bausteinen.
Zusätzlich muss eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegen. Das beurteilt die verordnende Stelle.
Die behandelnde Praxis oder Klinik legt fest, ob die Fahrt medizinisch notwendig ist und welches Beförderungsmittel passt.
Für viele Krankenfahrten passt ein Taxi oder Mietwagen. Wird Betreuung oder besondere Lagerung gebraucht, kann ein Krankentransportwagen nötig sein.
Nenne deinen Pflegegrad, deine Mobilitätseinschränkung und die anstehenden Behandlungstermine. So kann die verordnende Stelle einschätzen, ob eine Verordnung infrage kommt und welches Beförderungsmittel passt.
Pflegegrad 3 wird bei ambulanten Krankenfahrten berücksichtigt, wenn zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt. Die verordnende Stelle beurteilt die medizinischen Voraussetzungen im Einzelfall.
Sprich mit der behandelnden Praxis oder Klinik. Sie prüft, ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, und stellt gegebenenfalls die Verordnung aus. Sinnvoll ist das Gespräch vor der Fahrt.
Gemeint ist eine Einschränkung der Beweglichkeit, die nicht nur vorübergehend besteht. Ob sie im Einzelfall vorliegt, beurteilt die verordnende Stelle.
Nein. Pflegegrad und Verordnung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Auch das passende Beförderungsmittel muss medizinisch festgelegt werden.
Bei Pflegegrad 2 ist eine Verordnung nur im Einzelfall mit Genehmigung möglich. Pflegegrad 4 oder 5 wird bei ambulanten Krankenfahrten ausdrücklich berücksichtigt; eine medizinisch notwendige Verordnung bleibt trotzdem erforderlich.
„Taxischein“ ist das Alltagswort für den Transportschein. Bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung gilt die Verordnung einer Fahrt mit Taxi oder Mietwagen laut G-BA als genehmigt. Die Verordnung selbst stellt die behandelnde Praxis aus.
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Quellenstand: 1. September 2026.
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