Ein Weg oder beide Wege?
Die Rückfahrt darf nicht einfach vorausgesetzt werden.
Nur die Fahrten, die medizinisch notwendig und auf der Verordnung vorgesehen sind, können berücksichtigt werden. Prüfe deshalb vorab, ob Hin- und Rückweg sowie eine mögliche Fahrtserie vollständig erfasst sind.
Die Rückfahrt darf nicht einfach vorausgesetzt werden.
Bei mehreren Terminen muss der verordnete Umfang nachvollziehbar sein.
Das medizinisch notwendige Beförderungsmittel wird auf der Verordnung angegeben.
Das hängt von Behandlung, persönlicher Voraussetzung und Beförderungsmittel ab.
Dialyse, Strahlen- oder bestimmte Chemotherapien können viele Hin- und Rückfahrten umfassen. Behandlungstage und ungefähre Rückfahrzeiten helfen dem Fahrdienst bei der Planung.
Nicht automatisch. Auf der Verordnung muss erkennbar sein, welche Fahrten medizinisch notwendig sind. Prüfe den Umfang vor der ersten Fahrt.
Entscheidend ist nicht die Zahl der Formulare, sondern ob Hin- und Rückfahrt beziehungsweise die benötigte Anzahl der Fahrten korrekt verordnet und gegebenenfalls genehmigt wurden.
Bei wiederkehrenden Fahrten sollten Zeitraum, Anzahl oder Behandlungstermine sowie die benötigte Beförderung eindeutig geklärt sein.
Die gesetzliche Zuzahlung wird pro Fahrt berechnet. Deshalb kann sie für Hin- und Rückfahrt jeweils anfallen. Eine mögliche Befreiung oder ein Sonderfall muss individuell geprüft werden.
Quellenstand: 30. Juli 2026.
Wir schauen mit dir auf Hin- und Rückfahrt und die Hilfe, die du brauchst. Ob ein Fahrdienst beide Wege übernehmen kann, sagt er dir vorab.