Behandlung und Fahrt ansprechen
Erkläre, warum du den Behandlungsort nicht ohne geeignete Beförderung erreichen kannst.
Sprich die Fahrt vor der Behandlung mit der zuständigen Praxis oder dem Krankenhaus ab. Dort wird geprüft, ob eine Krankenbeförderung medizinisch notwendig ist und welches Beförderungsmittel eingetragen werden muss.
Erkläre, warum du den Behandlungsort nicht ohne geeignete Beförderung erreichen kannst.
Die verordnende Stelle entscheidet, ob und welches Beförderungsmittel medizinisch erforderlich ist.
Prüfe Ziel, Fahrtumfang, Beförderungsmittel, Hin- und Rückfahrt sowie eine mögliche Behandlungsserie.
Lege die Verordnung vor der Fahrt der Krankenkasse vor, wenn für deinen Fall eine Genehmigung erforderlich ist.
Kläre Verfügbarkeit, benötigte Hilfe, Unterlagen und Abrechnung direkt mit dem ausgewählten Unternehmen.
Die verordnende Stelle bestätigt die medizinische Notwendigkeit und das Beförderungsmittel. Falls eine Genehmigung erforderlich ist, entscheidet die Krankenkasse über die beantragte Kostenübernahme.
Die Verordnung einer Krankenbeförderung wird von einer dazu berechtigten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Stelle ausgestellt. Auch ein Krankenhaus kann sie im Entlassmanagement ausstellen.
Dein Hausarzt kann die Verordnung ausstellen, wenn er die medizinischen Voraussetzungen beurteilen kann und die Fahrt zu einer entsprechenden Behandlung gehört.
Die Verordnung soll vor der Fahrt erfolgen. Eine nachträgliche Ausstellung ist nach den offiziellen Vorgaben nur in Notfällen vorgesehen.
Prüfe, ob eine vorherige Genehmigung nötig ist. Danach klärst du mit dem ausgewählten Unternehmen Termin, Beförderung, Unterlagen und Abrechnung.
Quellenstand: 30. Juli 2026.