Welche Tage und Uhrzeiten?
Nenne auch, ob die Rückfahrt täglich zur gleichen Zeit stattfinden soll.
Für die Hin- und Rückfahrt zur Tagespflege zählen feste Zeiten, ein verlässlicher Abholort und die Hilfe, die beim Einsteigen oder an der Tür gebraucht wird.
Nenne auch, ob die Rückfahrt täglich zur gleichen Zeit stattfinden soll.
Treppen, Aufzug und Begleitung bis zur Tür müssen bekannt sein.
Rollator, Rollstuhl, Gepäck und weitere notwendige Hilfsmittel vorher nennen.
Bei Tagespflegefahrten können mehrere Personen nacheinander zu Hause abgeholt und gemeinsam zur Einrichtung gebracht werden. Dafür braucht der Fahrdienst die Zahl der Fahrgäste, alle Abholorte, die gewünschten Zeiten und die benötigten Sitz- oder Rollstuhlplätze.
Eine feste Personenzahl lässt sich ohne das konkrete Fahrzeug nicht nennen. Maßgeblich sind immer die eingetragenen Plätze und die sichere Ausstattung des Fahrzeugs.
Eine regelmäßige Tour allein reicht nicht. Kläre, ob das Fahrzeug passt und ob die benötigte Hilfe tatsächlich Teil des Angebots ist.
Zur teilstationären Pflege gehört nach § 41 SGB XI auch die notwendige Beförderung zwischen Wohnung und Einrichtung. Das ist keine eigene, frei verfügbare Fahrtkostenleistung. Die Tagespflege klärt im Vertrag, wie die Beförderung organisiert und abgerechnet wird.
Beauftragt eine zugelassene Tagespflege in Brandenburg einen externen Fahrdienst, rechnet dieser seine Leistung mit der Einrichtung ab. Die Einrichtung kann eine vereinbarte Beförderungspauschale im Rahmen ihrer Abrechnung berücksichtigen. Deshalb gibt es keinen bundesweit festen Preis, den jeder Fahrdienst unmittelbar mit der Pflegekasse abrechnen kann.
Quellenstand: 31. Juli 2026. Vertrags- und Kostenfragen bitte vor Beginn schriftlich mit Tagespflege und Pflegekasse klären.
Das lässt sich nicht allgemein sagen. Frag die Einrichtung zuerst, ob eine Beförderung zur Leistung gehört, wer sie organisiert und welches Gebiet abgedeckt wird.
Sag vor der ersten Fahrt, welches Hilfsmittel mitfährt und wie es gesichert werden muss. Der Fahrdienst klärt, welches Fahrzeug dafür passt.
Ja, Tagespflegen können gemeinsame Touren mit mehreren Abholadressen planen. Wie viele Menschen tatsächlich mitfahren können, hängt von den zugelassenen Sitz- und Rollstuhlplätzen des eingesetzten Fahrzeugs ab.
Das hängt von Angebot, Vertrag und persönlicher Situation ab. Lass dir von Einrichtung oder Kostenträger schriftlich erklären, welche Fahrtkosten enthalten oder übernehmbar sind.
Notiere die gewünschten Wochentage sowie Bring- und Abholzeiten. Lass dir vom angefragten Fahrdienst bestätigen, welche Tage und Zeiten möglich sind.
Wir schauen auf Strecke, Fahrtage, Hilfsmittel und die Hilfe, die du brauchst. Ob der Fahrdienst die Tour übernehmen kann, sagt er dir vorab.