Ohne Verordnung

Krankentransport ohne Transportschein: Was er kostet und welche Wege es gibt

Ohne Verordnung zahlt die Krankenkasse eine Fahrt nicht, außer im Notfall. Fahren darfst du trotzdem: als Selbstzahler mit Taxi, Fahrdienst oder Krankentransportwagen. Hier siehst du, was das kostet, wann die Kasse doch einspringt und wie du ein verbindliches Angebot bekommst.

Fahrpreis schätzen →FahrdienstFinder vermittelt Fahrten ohne medizinische Betreuung, keinen qualifizierten Krankentransport.
Rechner

Fahrpreis ohne Transportschein schätzen

Für Taxi, Fahrdienst ohne Betreuung und Krankentransportwagen. Der Rechner zeigt auch, was du mit Verordnung nur zugezahlt hättest.

Wenn du selbst zahlst

Fahrpreis ohne Transportschein schätzen

Voreingestellt ist der Berliner Taxitarif (Stand Juli 2026). Außerhalb Berlins gilt der Tarif deines Kreises oder deiner Stadt, trag ihn ein, wenn du ihn kennst.

Voraussichtlicher Preis, den du selbst zahlst58,80 €

29,40 € je Fahrt × 2 Fahrten. Mit gültigem Transportschein läge deine Zuzahlung bei 10,00 €, den Rest zahlte die Kasse.

Schätzung ohne Gewähr: Zuschläge für Nacht, Wochenende, Gepäck oder Kartenzahlung, Leerfahrten und Mindestpreise kommen je nach Anbieter dazu. Verbindlich ist nur ein schriftliches Angebot. Quellen: berlin.de Taxitarif, Gebührensatzung Rettungsdienst Oder-Spree 2026, § 61 SGB V (Stand 30. September 2026).

Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Auskunft deiner Krankenkasse und keine rechtliche Beratung.

Was kostet die Fahrt?

Vier Wege, vier Preislogiken

Ohne Verordnung entscheidet nicht die Kasse, sondern dein Bedarf unterwegs: sitzend ohne Betreuung, mit Trage oder mit Fachpersonal.

Sitzend, ohne Betreuung

Taxi oder Mietwagen

Du zahlst den Taxitarif deiner Stadt oder deines Kreises. In Berlin: 4,30 Euro Grundpreis, 2,80 Euro je Kilometer bis 3 km, 2,60 Euro bis 7 km, danach 2,10 Euro, Wartezeit 39 Euro je Stunde (Stand Juli 2026). Ein Rollstuhltaxi kann Zuschläge nehmen, frag vorher. Außerhalb Berlins gilt der Tarif des jeweiligen Kreises.

Sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl

Fahrdienst ohne medizinische Betreuung

Es gibt keinen amtlichen Tarif. Der Preis setzt sich aus Grundpreis, Kilometern, Wartezeit und Hilfe zusammen: Begleitung bis zur Tür, Treppen, Tragestuhl, Begleitperson, Abend oder Wochenende. Lass dir ein schriftliches Angebot mit Endpreis geben. Die Preisfaktoren erklärt die Seite Fahrdienst-Kosten.

Liegend oder mit Fachpersonal

Krankentransportwagen

In Brandenburg legen Landkreise und kreisfreie Städte die Gebühr per Satzung fest, 2026 je nach Kreis zwischen 144,88 und 671,35 Euro je Transport, dazu Leitstellengebühr und teils Kilometergeld. Alle Beträge stehen in der Preisliste Krankentransport. In Berlin fahren private Unternehmen zu eigenen Preisen; frag nach einer Preisliste. Hin- und Rückfahrt sind zwei Transporte.

Nur im Notfall

Rettungswagen

Bei Lebensgefahr rufst du 112. Dafür brauchst du vorher keine Verordnung, sie darf nachträglich ausgestellt werden, und die Kasse zahlt bis auf die Zuzahlung. Wer den Rettungsdienst ohne Notfall ruft, kann die Gebühr selbst tragen müssen: in Berlin 299,11 Euro je Rettungswagen-Einsatz (Gebührenordnung der Feuerwehr), in Brandenburg je nach Kreis zwischen 378,59 und 1.215,27 Euro (Satzungen 2024 bis 2026).

Wann die Kasse trotzdem zahlt

Fünf Fälle, in denen du nicht auf den Kosten sitzen bleibst

1. Notfall

Verordnung nachträglich

Die Verordnung soll vor der Fahrt vorliegen. Nur in Ausnahmefällen, vor allem bei Notfällen, darf die Praxis sie nachträglich ausstellen (§ 2 Abs. 2 Krankentransport-Richtlinie). Ein Notfall liegt vor, wenn Lebensgefahr besteht oder schwere Schäden drohen. Für planbare Fahrten gibt es diesen Weg nicht.

2. Kasse zu langsam oder im Unrecht

Erstattung nach § 13 SGB V

Hat die Kasse eine notwendige Fahrt zu Unrecht abgelehnt oder nicht rechtzeitig entschieden, erstattet sie die Kosten (§ 13 Abs. 3). Entscheidet sie nicht innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten fünf Wochen, und nennt keinen Grund, gilt die Leistung als genehmigt (Abs. 3a). Ein Musterschreiben steht unten.

3. Eigenes Auto, Bus, Bahn

Ohne Verordnung zur stationären Behandlung

Für Fahrten mit dem eigenen Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln braucht es keine Verordnung (§ 2 Abs. 3 KT-RL). Zu stationären Behandlungen übernimmt die Kasse 20 Cent je Kilometer beim eigenen Auto oder den Fahrpreis, abzüglich Zuzahlung. Wie du das einreichst, zeigt die Seite Fahrtkosten erstatten lassen.

4. Reha

Kein Transportschein, dafür der Reha-Träger

Für Fahrten zur ambulanten oder stationären Reha stellt die Praxis kein Muster 4 aus (§ 2 Abs. 4 KT-RL). Die Reisekosten klärst du mit der Kasse oder der Rentenversicherung, siehe Reha-Fahrtkosten beantragen.

5. Verordnung noch möglich

Vor der Fahrt in der Praxis fragen

Oft fehlt der Schein nur, weil niemand gefragt hat. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und im Entlassmanagement auch das Krankenhaus dürfen Muster 4 ausstellen, bei bekannten Patienten auch per Videosprechstunde. Was drauf stehen muss, erklärt die Seite Muster 4 Feld für Feld.

Angebot einholen

Was im schriftlichen Angebot stehen muss

Nenn dem Unternehmen alles, was den Preis beeinflusst, und lass dir den Endpreis schriftlich geben: Start und Ziel mit Stockwerk und Aufzug, Termin und Rückfahrt, ob das Fahrzeug wartet, ob du sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend fährst, welche Hilfe du an Tür und Treppe brauchst, ob eine Begleitperson mitfährt und wie du zahlst.

Frag auch, ob das Unternehmen die Fahrt so durchführen darf. Ein Fahrdienst ohne Genehmigung nach dem Rettungsdienstrecht darf keinen Krankentransport mit fachlicher Betreuung anbieten. Liegend fährst du in der Regel nur im Krankentransportwagen; nach Hinweis der AOK Nordost gilt das in Berlin ohne Ausnahme (Stand 2021). Für Fahrten ohne Betreuung, sitzend oder im Rollstuhl, kannst du Fahrdienste aus deiner Region über FahrdienstFinder anfragen.

Musterschreiben

Zwei Texte zum Kopieren

Platzhalter stehen in eckigen Klammern. Die Angebotsanfrage geht an das Unternehmen, der Erstattungsantrag an die Kasse.

Anfrage für ein schriftliches Selbstzahler-Angebot

An Fahrdienst oder Krankentransportunternehmen, damit der Endpreis schriftlich feststeht.

[Vorname Nachname]
[Anschrift]
[Telefon, E-Mail]

[Fahrdienst oder Krankentransportunternehmen]
[Anschrift]

[Ort], [Datum]

Anfrage: schriftliches Angebot für eine Fahrt als Selbstzahler

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um ein schriftliches Angebot für folgende Fahrt, die ich selbst bezahle:

Fahrgast: [Name, Alter], [gehfähig mit Hilfe / im eigenen Rollstuhl / Tragestuhl nötig / nur liegend]
Start: [Adresse, Stockwerk, Aufzug ja/nein]
Ziel: [Adresse, Praxis oder Klinik, Station]
Termin: [Datum, Uhrzeit]; Rückfahrt: [Datum, Uhrzeit oder „nach der Behandlung, Wartezeit voraussichtlich … Minuten“]
Hilfe: [Begleitung bis zur Tür / Treppen: … Stufen / Begleitperson fährt mit / Rollator, Gepäck]
Medizinische Betreuung unterwegs: [nein / ja: …]

Bitte nennen Sie mir den Endpreis einschließlich Anfahrt, Wartezeit und Zuschlägen sowie die Zahlungsweise. Bitte bestätigen Sie auch, dass Sie die Fahrt in der gewünschten Art durchführen dürfen und welche Ausstattung das Fahrzeug hat.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V

An die Krankenkasse, wenn sie abgelehnt hat, zu spät entschieden hat oder es ein Notfall war.

[Vorname Nachname]
[Anschrift]
Versichertennummer: [Nummer]

[Krankenkasse]
[Anschrift]

[Ort], [Datum]

Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V für die Fahrt am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] musste ich von [Start] nach [Ziel] zur [Behandlung, z. B. stationäre Aufnahme / Dialyse] befördert werden. Die Fahrt war aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig, siehe beigefügte Verordnung oder Bescheinigung der Praxis.

[Nur eine Variante stehen lassen:]
Variante A: Sie haben meinen Antrag vom [Datum] mit Bescheid vom [Datum] abgelehnt. Die Ablehnung war aus meiner Sicht nicht berechtigt, weil [Grund, z. B. Merkzeichen aG liegt vor / Fahrt zur stationären Behandlung].
Variante B: Über meinen Antrag vom [Datum] haben Sie bis heute nicht entschieden und mir keinen Grund für die Verzögerung mitgeteilt. Nach § 13 Abs. 3a SGB V gilt die Leistung damit als genehmigt.
Variante C: Es handelte sich um einen Notfall. Die Verordnung wurde nachträglich ausgestellt (§ 2 Abs. 2 Krankentransport-Richtlinie).

Ich habe die Fahrt selbst bezahlt und bitte um Erstattung von [Betrag] Euro abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Rechnung und Zahlungsnachweis liegen bei.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Anlagen: Rechnung, Zahlungsnachweis, Verordnung oder Bescheinigung, [Bescheid der Kasse]
Häufige Fragen

Fragen zu Fahrten ohne Verordnung

01Was kostet ein Krankentransport ohne Transportschein?

Den vollen Preis des Unternehmens. Für einen Krankentransportwagen liegt er in Brandenburg nach den Gebührensatzungen der Landkreise und Städte im Schnitt bei rund 395 Euro je Transport (Wert 2024) plus Kilometer; in Berlin nennen dir private Unternehmen ihren Preis auf Anfrage. Ein Taxi kostet nach Tarif, ein Fahrdienst ohne medizinische Betreuung nach Angebot, meist deutlich weniger als ein Krankentransportwagen.

02Darf ich einen Krankentransportwagen ohne Verordnung bestellen?

Ja, als Selbstzahler direkt beim Unternehmen, in Brandenburg auch über die Leitstelle für Krankentransporte. Die 112 ist nur für Notfälle. Die Verordnung ist die Voraussetzung dafür, dass die Kasse zahlt, nicht dafür, dass du fahren darfst.

03Kann ich den Transportschein nachträglich bekommen?

Nur in Ausnahmefällen, vor allem bei Notfällen (§ 2 Abs. 2 Krankentransport-Richtlinie). Für planbare Fahrten soll die Verordnung vorher vorliegen, und Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen meist vorher genehmigt sein. Nachträglich eingereichte Anträge lehnen die Kassen laut Bundesgesundheitsministerium ab. Frag Praxis und Kasse also vor der Fahrt.

04Die Praxis stellt keine Verordnung aus. Zahlt die Kasse trotzdem?

Nein. Ohne Verordnung gibt es keinen Anspruch nach § 60 SGB V, außer bei Rettungsfahrten. Prüfe, ob du mit dem eigenen Auto oder mit Bus und Bahn fahren kannst: Zu stationären Behandlungen brauchst du dafür keine Verordnung und bekommst beim eigenen Auto 20 Cent je Kilometer erstattet.

05Entfällt die Zuzahlung, wenn ich selbst zahle?

Ja. Die Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Fahrt (ab 2027: 7,50 bis 15 Euro) gibt es nur, wenn die Kasse die Fahrt übernimmt. Als Selbstzahler zahlst du stattdessen den ganzen Preis.

06Ist ein Fahrdienst günstiger als ein Krankentransportwagen?

Meist ja, weil kein Fachpersonal mitfährt. Das geht aber nur, wenn du unterwegs keine medizinische Betreuung und keine Trage brauchst. Sitzend, im Rollstuhl oder mit Tragestuhl fahren Fahrdienste und Mietwagen mit passender Ausstattung. Liegend fährst du in der Regel nur im Krankentransportwagen.

07Die Kasse hat abgelehnt, ich musste trotzdem fahren. Was jetzt?

Hat die Kasse zu Unrecht abgelehnt oder nicht rechtzeitig entschieden, muss sie die Kosten nach § 13 Abs. 3 SGB V erstatten, soweit die Fahrt notwendig war. Entscheidet sie nicht innerhalb von drei Wochen (fünf Wochen mit Gutachten) und nennt dir keinen Grund, gilt die Leistung nach § 13 Abs. 3a als genehmigt. Reiche die Rechnung mit dem Musterschreiben unten ein.

08Was kostet ein Rettungswagen, wenn kein Notfall war?

Die Gebühr nach der Satzung des Rettungsdienstträgers: in Berlin 299,11 Euro je Einsatz des Rettungswagens (Gebührenordnung der Feuerwehr), in Brandenburg je nach Kreis zwischen 378,59 und 1.215,27 Euro (Satzungen 2024 bis 2026). Wer den Rettungsdienst ruft, obwohl erkennbar kein Notfall vorliegt, kann die Gebühr selbst tragen müssen, so etwa die Satzung der Stadt Brandenburg an der Havel.

09Kann ich die Fahrtkosten von der Steuer absetzen?

Fahrten zur Behandlung zählen zu den Krankheitskosten und können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG wirken, soweit sie deine zumutbare Belastung übersteigen. Heb Rechnung und Nachweis der Behandlung auf. Bei Merkzeichen oder Pflegegrad gibt es zusätzlich Pauschbeträge. Frag im Zweifel deine Steuerberatung.

10Gilt das auch für Privatversicherte?

Bei privaten Versicherungen hängt die Erstattung vom Tarif ab; viele verlangen ebenfalls eine ärztliche Verordnung. Frag vor der Fahrt bei deiner Versicherung nach und lass dir die Zusage schriftlich geben.

Das hilft dir auch weiter

Verordnung bekommen, Kosten einordnen

Meist ist der günstigste Weg, den Transportschein doch noch zu bekommen. Diese Seiten zeigen, wer ihn ausstellt und was er abdeckt.

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