Passende Beförderung klären
Lass medizinisch beurteilen, ob eine Krankenfahrt reicht oder ein Krankentransportwagen nötig ist.
Lass die medizinisch benötigte Beförderungsart und den planbaren Termin klären. Wende dich dann an einen regional zuständigen zugelassenen Anbieter oder eine offiziell benannte regionale Stelle.
Grundlage: G-BA-Richtlinie zur Krankenbeförderung und KBV · Stand: 1. September 2026
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Die Liste hilft dir bei der Vorbereitung. Medizinische Fragen klärst du mit der behandelnden Stelle.
Du kannst die offenen Punkte später ergänzen.
Lass medizinisch beurteilen, ob eine Krankenfahrt reicht oder ein Krankentransportwagen nötig ist.
Eine Verordnung ist nicht automatisch eine Zahlungszusage. Kläre offene Genehmigungen vor der Fahrt.
Halte Abholort, Ziel, Terminzeit, Station oder Praxis und eine erreichbare Kontaktperson bereit.
Wichtig sind medizinische Betreuung, Lagerung, Rollstuhl, Tragestuhl, Treppen und Begleitperson.
Preis, Abholzeit, Leistung, Abrechnung und benötigte Unterlagen bestätigt der konkrete Anbieter.
Eine bundesweit einheitliche Bestellnummer können wir nicht nennen. Praxis, Krankenhaus, Krankenkasse oder eine offizielle regionale Auskunft können dir sagen, welche Stelle für deinen Abholort zuständig ist.
Bestellwege und Telefonnummern unterscheiden sich je nach Region. Nutze deshalb die Angaben einer zuständigen Behörde, Krankenkasse, Praxis oder Klinik für deinen Abholort.
Für eine planbare Fahrt ohne Notfall rufst du nicht die 112. Bestelle stattdessen einen Krankentransport bei einem zugelassenen Anbieter oder der regional zuständigen Stelle – am besten mit Vorlauf und geklärter Beförderungsart.
Die 112 bleibt Notfällen vorbehalten: Lebensgefahr, schwere akute Beschwerden oder wenn sofort medizinische Hilfe nötig ist.
Diagnosen gehören nicht in eine allgemeine Anfrage. Medizinisch notwendige Angaben besprichst du mit dem verordnenden Fachpersonal und dem qualifizierten Anbieter.
Lass dir Leistung, Preis, Abrechnung und benötigte Unterlagen bestätigen. Eine Verordnung ist noch keine Zusage zur Kostenübernahme.
Lass zuerst klären, welche Beförderung medizinisch benötigt wird. Für einen planbaren Transport wendest du dich anschließend an einen zugelassenen Krankentransportanbieter oder eine offiziell benannte Stelle in deiner Region. Praxis, Krankenhaus oder Krankenkasse können dir bei der Suche nach der zuständigen Stelle helfen.
Für eine planbare Fahrt ohne Notfall rufst du nicht die 112. Bestelle stattdessen einen Krankentransport bei einem zugelassenen Anbieter oder der regional zuständigen Stelle. Die 112 ist für Notfälle da: bei Lebensgefahr oder schweren akuten Beschwerden.
Wenn unterwegs keine medizinische Betreuung und keine besondere Ausstattung nötig ist, kann eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen passen. Ob ein Krankentransportwagen nötig ist, beurteilt die behandelnde Stelle.
Für eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse wird in der Regel eine Verordnung benötigt. Ob zusätzlich eine vorherige Genehmigung nötig ist, hängt von Fahrt und Beförderungsmittel ab.
Liegend ist eine Angabe zur Beförderung, keine medizinische Selbsteinschätzung. Lass die benötigte Beförderungsart medizinisch klären und nenne sie anschließend der regional zuständigen Stelle.
Quellenstand: 1. September 2026.