Planbare Beförderung

Krankentransport bestellen: So gehst du vor

Lass die medizinisch benötigte Beförderungsart und den planbaren Termin klären. Wende dich dann an einen regional zuständigen zugelassenen Anbieter oder eine offiziell benannte regionale Stelle.

Grundlage: G-BA-Richtlinie zur Krankenbeförderung und KBV · Stand: 1. September 2026

Checkliste

Das brauchst du für die Anfrage

Die Liste hilft dir bei der Vorbereitung. Medizinische Fragen klärst du mit der behandelnden Stelle.

0 von 17 Punkten
Vorher klären
Fahrt notieren
Zugang und Beförderung
Vor der Zusage bestätigen lassen

Du kannst die offenen Punkte später ergänzen.

Schritt für Schritt

So bereitest du den Krankentransport vor

01

Passende Beförderung klären

Lass medizinisch beurteilen, ob eine Krankenfahrt reicht oder ein Krankentransportwagen nötig ist.

02

Verordnung und Genehmigung prüfen

Eine Verordnung ist nicht automatisch eine Zahlungszusage. Kläre offene Genehmigungen vor der Fahrt.

03

Termin und Strecke notieren

Halte Abholort, Ziel, Terminzeit, Station oder Praxis und eine erreichbare Kontaktperson bereit.

04

Benötigte Hilfe nennen

Wichtig sind medizinische Betreuung, Lagerung, Rollstuhl, Tragestuhl, Treppen und Begleitperson.

05

Anbieter verbindlich bestätigen lassen

Preis, Abholzeit, Leistung, Abrechnung und benötigte Unterlagen bestätigt der konkrete Anbieter.

Welche Nummer ist zuständig?

Die Bestellung ist regional organisiert

Eine bundesweit einheitliche Bestellnummer können wir nicht nennen. Praxis, Krankenhaus, Krankenkasse oder eine offizielle regionale Auskunft können dir sagen, welche Stelle für deinen Abholort zuständig ist.

Warum du regional prüfen solltest

Bestellwege und Telefonnummern unterscheiden sich je nach Region. Nutze deshalb die Angaben einer zuständigen Behörde, Krankenkasse, Praxis oder Klinik für deinen Abholort.

Kein Notfall?

Krankenwagen rufen, wenn es kein Notfall ist?

Für eine planbare Fahrt ohne Notfall rufst du nicht die 112. Bestelle stattdessen einen Krankentransport bei einem zugelassenen Anbieter oder der regional zuständigen Stelle – am besten mit Vorlauf und geklärter Beförderungsart.

Die 112 bleibt Notfällen vorbehalten: Lebensgefahr, schwere akute Beschwerden oder wenn sofort medizinische Hilfe nötig ist.

Vor dem Anruf

Diese Angaben werden häufig gebraucht

Diagnosen gehören nicht in eine allgemeine Anfrage. Medizinisch notwendige Angaben besprichst du mit dem verordnenden Fachpersonal und dem qualifizierten Anbieter.

  • Datum, Abholzeit und Behandlungsbeginn
  • Start, Ziel, Etage, Treppen und Aufzug
  • medizinisch festgelegte Beförderungsart
  • Rollstuhl, Tragestuhl, Lagerung oder Begleitung
  • Verordnung und Genehmigungsstand
  • erreichbare Kontaktperson
Häufige Fragen

Fragen zum Bestellen eines Krankentransports

01Wie bekomme ich einen Krankentransport?

Lass zuerst klären, welche Beförderung medizinisch benötigt wird. Für einen planbaren Transport wendest du dich anschließend an einen zugelassenen Krankentransportanbieter oder eine offiziell benannte Stelle in deiner Region. Praxis, Krankenhaus oder Krankenkasse können dir bei der Suche nach der zuständigen Stelle helfen.

02Kann ich einen Krankenwagen bestellen, wenn es kein Notfall ist?

Für eine planbare Fahrt ohne Notfall rufst du nicht die 112. Bestelle stattdessen einen Krankentransport bei einem zugelassenen Anbieter oder der regional zuständigen Stelle. Die 112 ist für Notfälle da: bei Lebensgefahr oder schweren akuten Beschwerden.

03Reicht ein Taxi oder brauche ich einen Krankentransport?

Wenn unterwegs keine medizinische Betreuung und keine besondere Ausstattung nötig ist, kann eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen passen. Ob ein Krankentransportwagen nötig ist, beurteilt die behandelnde Stelle.

04Brauche ich einen Transportschein?

Für eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse wird in der Regel eine Verordnung benötigt. Ob zusätzlich eine vorherige Genehmigung nötig ist, hängt von Fahrt und Beförderungsmittel ab.

05Wie bestelle ich einen liegenden Transport?

Liegend ist eine Angabe zur Beförderung, keine medizinische Selbsteinschätzung. Lass die benötigte Beförderungsart medizinisch klären und nenne sie anschließend der regional zuständigen Stelle.

Offizielle Grundlagen

Verordnung und Beförderungsmittel

Quellenstand: 1. September 2026.