Brandenburg, Kreis für Kreis

Schülerbeförderung beantragen in Brandenburg: Wo, bis wann, was kostet es

In Brandenburg sorgen die Landkreise und kreisfreien Städte für die Beförderung zur Schule oder erstatten die Fahrtkosten. Ob dein Kind einen Anspruch hat, steht in der Satzung des Kreises, in dem ihr wohnt. Hier findest du für zehn Kreise und Städte die zuständige Stelle, den Antragsweg, die Frist, den Eigenanteil und die Regel für die Sonderbeförderung.

Grundlage: § 112 BbgSchulG, Auskunft des Bildungsministeriums (MBJS) und die Satzungen und Antragsseiten der Kreise · Stand: 4. September 2026

So funktioniert es

Vier Regeln, die in ganz Brandenburg gelten

Zuständigkeit

Der Kreis, in dem ihr wohnt

Der Antrag geht an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt des Wohnorts, nicht an den Schulort. Zuständig ist meist das Schulverwaltungsamt.

Anspruch

Die Satzung entscheidet

Das Schulgesetz benennt nur den Träger. Mindestentfernung, Verfahren und Eigenanteil regelt jeder Kreis in seiner Satzung. Verbreitet sind 2, 3 und 5 Kilometer je Schulstufe.

Frist

Meist im Frühjahr

Zwischen 1. März und 15. Juni für das kommende Schuljahr. Wer später beantragt, wartet oft Wochen auf die Fahrkarte und kauft solange selbst.

Behinderung

Sonderbeförderung mit Nachweis

Kleinbus oder Fahrdienst, wenn Bahn und Bus nicht zumutbar sind. Eigener Antrag, Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Gutachten, häufig vier Wochen vor Schulbeginn.

Antragshilfe

Zehn Kreise und Städte im Überblick

Angaben nach den Antragsseiten und Satzungen der Kreise, Stand 4. September 2026. Verbindlich ist immer der Bescheid deines Kreises.

Kreis oder StadtZuständige StelleAntrag und FristEigenanteil und EntfernungSonderbeförderung
Teltow-Fläming ↗Amt für Bildung und Kultur, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde, 03371 608-3122, schuelerbefoerderung@teltow-flaeming.dePDF-Formulare AF 01 (Schülerjahreskarte), AF 02 (Erstattung), AF 03 (Schülerspezialverkehr). Die Satzung nennt keine feste Frist; das Merkblatt des Landkreises rät zu sechs Wochen vor dem ersten Schultag.In der Satzung (Fassung ab August 2023) ist kein Eigenanteil vorgesehen. Mindestentfernung 2 km (Klasse 1–6), 3 km (7–10), 5 km (11–13).Bei Behinderung Anspruch unabhängig von der Entfernung: fachärztliche Bescheinigung, bei dauerhaftem Bedarf amtsärztliches Gutachten. Begleitperson im Einzelfall möglich.
Dahme-Spreewald ↗Amt für Schulverwaltung, Beethovenweg 14, 15907 Lübben, 03546 20-2429, schuelerbefoerderung@dahme-spreewald.deOnline unter vab.dahme-spreewald.de oder per Formular. Anträge für das kommende Schuljahr bis 1. März; nötig bei Einschulung, Schulwechsel oder Ablauf der Bewilligung.Schulen im Landkreis: kostenlos. 2-Waben-Karte im Wechselmodell 5 Euro je Monat, Schulbesuch außerhalb des Landkreises 35 Euro je Monat, fällig bis 31. Mai.Eigener Antrag auf Schülerspezialbeförderung: nächstgelegene Schule des Förderschwerpunkts, Bahn und Bus unzumutbar oder dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung.
Ostprignitz-Ruppin ↗Amt für Bildung, Sachgebiet Schülerangelegenheiten, Virchowstraße 14–16, 16816 Neuruppin, 03391 688-4019Online unter schuelerbefoerderung.opr.de. Antrag bis 31. Mai für das kommende Schuljahr.Kostenfrei: Anspruchsberechtigte erhalten den Schülerfahrausweis für den ganzen Landkreis ohne Eigenanteil (Satzung vom 22. Juni 2021).Eigene Anträge für die Spezialbeförderung beim Amt für Bildung.
Märkisch-Oderland ↗Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt, Puschkinplatz 12, 15306 Seelow, 03346 850-6812Online über das Serviceportal service.lkmol.de, per Post oder persönlich. Abrechnungen für das abgelaufene Schuljahr nur bis 30. November.Kein Eigenanteil: Seit Februar 2024 übernimmt der Landkreis die Kosten vollständig, wenn die Voraussetzungen der Satzung erfüllt sind (Auskunft des Verkehrsunternehmens mobus).Behinderung mit Schwerbehindertenausweis oder ärztlichem Attest nachweisen; Spezialverkehr, wenn Bahn und Bus nicht möglich sind.
Barnim ↗Kreisverwaltung Barnim, Schülerbeförderung, Am Markt 1, 16225 Eberswalde, 03334 214-1852, schuelerbefoerderung@kvbarnim.deOnline-Portal schuelerbefoerderung.barnim.de. Fristen für 2026/27: Einschüler bis 15. Juni, Wechsel in Klasse 7 oder 11 bis 15. Juli. Ohne Bescheid bis 10. August zunächst Monatskarte selbst kaufen.Schulen im Landkreis: kostenfreier Fahrausweis. Schulbesuch außerhalb: anteilige Erstattung auf Antrag.Schülerspezialverkehr mit Kleinbussen bei körperlicher oder geistiger Behinderung oder zu weiter Haltestelle (Antrag B, Nachweis der Behinderung).
Potsdam-Mittelmark ↗Fachdienst Schülerbeförderung, Kultur und Sport, Papendorfer Weg 1, 14806 Bad BelzigOnline unter schuelerbefoerderung.potsdam-mittelmark.de oder per Formular. Schriftlich bis 31. Mai für das folgende Schuljahr, im laufenden Schuljahr einen Monat vor Beginn. Erstattungsanträge haben Ausschlussfristen.Über Verkehrsmittel und Eigenanteil entscheidet der Landkreis im Bescheid (Satzung vom 11. August 2014, geändert 10. Dezember 2021). Mindestentfernung 2 km Primarstufe, 3 km Sekundarstufe I, 5 km Sekundarstufe II.Spezialverkehr jedes Jahr bis vier Wochen vor Schulbeginn beantragen; Behinderung, die den Schulweg erheblich erschwert, begründet den Anspruch unabhängig von der Entfernung.
Oberhavel ↗Schülerticket über die Oberhavel Verkehrsgesellschaft (OVG), Annahofer Str. 1a, 16515 Oranienburg, 03301 699-341, Kundenbetreuung@ovg-online.deOVG-Bestellportal mit digitalem Passfoto, ab Klasse 11 mit Schulbescheinigung; Bearbeitung etwa vier Wochen. Satzung vom 6. Mai 2026.9 Euro je Monat, als Jahresbetrag 108 Euro an die OVG (einmalig oder per Lastschrift monatlich).Behinderungsbedingte Beförderung über den Landkreis, Fachbereich Schulangelegenheiten, mit eigenem Antrag.
Spree-Neiße ↗Fachbereich Schule, Kultur und Sport, Richard-Wagner-Straße 37, 03149 Forst (Lausitz), 03562 6981-94011, schulverwaltungsamt@lkspn.deFormulare für Bahn und Bus oder PKW sowie für die Erstattung verauslagter Kosten; vollständig ausgefüllt und von der Schule bestätigt vor Schuljahresbeginn einreichen.In der Satzung geregelt (in Kraft seit August 2020, geändert Juli 2021); die Höhe erfragst du beim Fachbereich.Sonderbeförderung beim Fachbereich erfragen; die Satzung regelt Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung.
Cottbus ↗Stadt Cottbus, Fachbereich Jugend, Schule und Sport; der Antrag geht per Formblatt über die Schule.Schülerspezialverkehr jedes Jahr spätestens vier Wochen vor Schulbeginn, im laufenden Schuljahr zwei Wochen vor der ersten Fahrt. Satzung rückwirkend in Kraft seit 1. August 2025.60 Prozent der anerkannten Beförderungskosten. Bei Lernbehinderung oder Angewiesenheit auf den Spezialverkehr 50 Prozent der günstigsten Zeitkarte; bei körperlicher oder geistiger Behinderung mit Schulamtsentscheidung befreit.Schülerspezialverkehr, wenn Bahn, Bus und privates Fahrzeug ausscheiden; die Eltern werden schriftlich über den beauftragten Fahrdienst informiert.
Potsdam ↗Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Bildung und Sport, Arbeitsgruppe schulische Dienstleistungen; Behördennummer 115Fahrtkostenerstattung laut Serviceportal einen Monat vor Beginn beantragen, von der Schule bestätigt; Fahrdienst bei sonderpädagogischem Förderbedarf mit eigenem Antrag.Nach der Satzung vom 12. Juni 2006; Voraussetzung ist der Besuch einer Potsdamer Schule jenseits der Mindestentfernung.Fahrdienst für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf Antrag bei der Arbeitsgruppe schulische Dienstleistungen.
Sonderbeförderung

Wenn Bahn und Bus für dein Kind nicht gehen

Für Kinder mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es in fast allen Kreisen den Schülerspezialverkehr: Kleinbusse oder Fahrdienste von Haustür zu Schule. Der Kreis beauftragt den Fahrdienst und legt Sammelpunkte und Zeiten fest. Du brauchst einen eigenen Antrag mit Nachweis, in Cottbus und Potsdam-Mittelmark spätestens vier Wochen vor Schulbeginn. Fahrten außerhalb der Schule, etwa zur Therapie oder in die Freizeit, sind davon nicht abgedeckt; dafür kannst du über FahrdienstFinder anfragen.

Musteranfrage

Antrag auf Sonderbeförderung zum Kopieren

Platzhalter stehen in eckigen Klammern. Nutze das Formular deines Kreises, wenn es eines gibt, und leg dieses Schreiben als Begründung bei.

Antrag auf Schülerspezialverkehr

Für den Schülerspezialverkehr, wenn Bahn und Bus wegen einer Behinderung nicht zumutbar sind.

[Vorname Nachname der Eltern]
[Anschrift]

[Landkreis oder Stadt], [Schulverwaltungsamt oder zuständiger Fachbereich]
[Anschrift]

[Ort], [Datum]

Antrag auf Schülerspezialverkehr (Sonderbeförderung) für [Vorname Nachname des Kindes], geboren am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Kind besucht ab dem [Datum] die [Name der Schule, Ort], Klasse [Zahl]. Wegen [Art der Behinderung oder Beeinträchtigung] kann es den Schulweg nicht zu Fuß und nicht mit Bahn oder Bus zurücklegen. [Kurze Begründung, z. B. Rollstuhl, keine Orientierung im Straßenverkehr, keine zumutbare Haltestelle in [Entfernung].]

Wir beantragen die Beförderung mit dem Schülerspezialverkehr von der Wohnung zur Schule und zurück zu den regulären Unterrichtszeiten. [Falls nötig: Eine Begleitperson ist erforderlich, siehe Bescheinigung.]

Als Nachweise liegen bei: [Schwerbehindertenausweis / ärztliche Bescheinigung / Bescheid des Schulamts zum sonderpädagogischen Förderbedarf / Schulbescheinigung].

Bitte bestätigen Sie uns den Eingang und teilen Sie uns mit, welche Unterlagen noch fehlen.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Anlagen: [Liste]
Häufige Fragen

Fragen zur Schülerbeförderung in Brandenburg

01Wo beantrage ich die Schülerbeförderung in Brandenburg?

Beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in der das Kind wohnt, meist beim Schulverwaltungsamt. Viele Kreise haben ein Online-Portal, andere PDF-Formulare, die oft von der Schule bestätigt werden müssen.

02Gibt es einen Anspruch aus dem Schulgesetz?

Das Schulgesetz macht die Kreise und kreisfreien Städte zu Trägern der Schülerbeförderung. Der einzelne Anspruch ergibt sich aber aus der Satzung des jeweiligen Kreises: Sie legt Mindestentfernung, Verfahren und einen möglichen Eigenanteil fest.

03Ab welcher Entfernung zur Schule gibt es die Beförderung?

Das steht in der Satzung. Verbreitet sind 2 Kilometer in der Primarstufe, 3 Kilometer in der Sekundarstufe I und 5 Kilometer in der Sekundarstufe II, etwa in Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark. Bei besonders gefährlichem Schulweg oder Behinderung gilt der Anspruch oft unabhängig von der Entfernung.

04Bis wann muss der Antrag gestellt sein?

Meist im Frühjahr für das kommende Schuljahr: Dahme-Spreewald 1. März, Ostprignitz-Ruppin und Potsdam-Mittelmark 31. Mai, Barnim 15. Juni für Einschüler. Wer zu spät dran ist, bekommt die Fahrkarte oft erst Wochen nach Eingang und muss vorübergehend selbst kaufen.

05Muss ich einen Eigenanteil zahlen?

Seit der Volksinitiative sind die Kreise nicht mehr verpflichtet, einen Eigenanteil zu verlangen. Einige verzichten ganz (Ostprignitz-Ruppin, Märkisch-Oderland, Barnim und Dahme-Spreewald bei Schulen im Landkreis), andere erheben ihn (Oberhavel 9 Euro je Monat, Cottbus 60 Prozent der Kosten).

06Was gilt für Kinder mit Behinderung?

Fast alle Kreise kennen einen Schülerspezialverkehr mit Kleinbus oder Fahrdienst, wenn Bahn und Bus nicht zumutbar sind. Dafür braucht es einen eigenen Antrag, einen Nachweis wie den Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Gutachten und oft eine Frist von vier Wochen vor Schulbeginn.

07Kann ich den Fahrdienst für die Sonderbeförderung selbst wählen?

In der Regel beauftragt der Kreis den Fahrdienst und informiert die Eltern. Wenn du Fahrten außerhalb der Schülerbeförderung brauchst, etwa zu Therapien oder Freizeitangeboten, hilft dir FahrdienstFinder bei der Suche.

Das hilft dir auch weiter

Fahrdienste in deinem Landkreis

Für Fahrten außerhalb der Schülerbeförderung: Fahrdienste in den Kreisen, für die diese Seite gilt.

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