Start, Ziel und Termin
Nenne auch die gewünschte Ankunftszeit und eine mögliche Rückfahrt.
Ein Taxi kann für eine Krankenfahrt infrage kommen, wenn unterwegs keine medizinische Betreuung benötigt wird. Fahrzeug, Hilfe und Abrechnung müssen zur Fahrt passen.
Nenne auch die gewünschte Ankunftszeit und eine mögliche Rückfahrt.
Kläre, ob Hilfe beim Ein- oder Aussteigen sowie bis zur Tür angeboten wird.
Nenne das Hilfsmittel und ob die Person auf einen normalen Sitz umgesetzt werden kann.
Sag, welche Unterlagen vorliegen und ob eine direkte Abrechnung gewünscht ist.
Wenn während der Fahrt medizinische Betreuung, Überwachung oder besondere medizinische Ausstattung nötig sein könnte, kläre das mit der behandelnden Stelle.
Eine direkte Abrechnung ist nicht automatisch möglich. Frag den Taxibetrieb vor der Fahrt, ob und unter welchen Voraussetzungen er deine konkrete Fahrt mit der Krankenkasse abrechnen kann.
Eine medizinisch geklärte Krankenfahrt darf nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung an passende lokale Fahrdienste weitergegeben werden.
Nicht jede Fahrt passt zu jedem Taxi. Benötigte Hilfe, Hilfsmittel, Fahrzeug und eine mögliche direkte Abrechnung müssen vorab geklärt werden.
Das kann je nach Fahrzeug möglich sein. Der Taxibetrieb bestätigt vorab, ob Platz, Einstieg und Sicherung passen. Wenn die Person im Rollstuhl sitzen bleibt, wird ein dafür vorgesehenes Fahrzeug benötigt.
Wenn die Fahrt über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden soll, kann eine Verordnung nötig sein. Ob zusätzlich eine Genehmigung gebraucht wird, hängt vom Fall ab.
Das ist nicht automatisch der Fall. Der Betrieb muss die für diese Fahrt geltenden Genehmigungs- und Vertragsvoraussetzungen erfüllen. Frag vor der Fahrt ausdrücklich nach.
Wenn unterwegs medizinisch-fachliche Betreuung, Überwachung oder die Ausstattung eines Krankentransportwagens nötig ist, muss ein Krankentransport fachlich geprüft werden.
Die verlinkten Stellen erklären, wann eine Krankenbeförderung verordnet werden kann. Was für deine Fahrt gilt, klärst du mit der behandelnden Stelle, deiner Krankenkasse und dem Taxibetrieb.
Quellenstand: 30. Juli 2026.